Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellung zur Pflege

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freistellung zur Pflege

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine 5 Monate alte Tochter und bin zur Zeit in Elternzeit. Aufgrund eines operativen Eingriffes muss ich für mehrere Tage ins Krankenhaus und auch im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt ist eine Weiterführung des Haushaltes und die Versorgung meiner Tochter für mich nach ärztlicher Bescheinigung noch ein paar Tage nicht möglich. Meine Krankenkasse unterstützt mich, in dem sie sich für diese Zeit an dem Nettoverdienstausfall bei unbezahltem Urlaub meines Mannes beteiligt. Jedoch hat der Arbeitgeber meines Mannes die unbezahlte Freistellung verweigert und ihn gebeten, seinen restlichen Erholungsurlaub für diese Zeit zu nehmen. Wie ist die Rechtslage? Hat mein Mann in der oben beschriebenen Situation einen Rechtsanspruch auf die unbezahlte Freistellung zur Pflege unserer Tochter? Für Ihre Antwort dankt schon jetzt Sophie L.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach § 616 BGB hat der AG bei einer vorübergehenden Verhinderung, für die der AN nichts kann, sogar den Lohn zu zahlen. Frage ist, ob es sich hier um eine solche Verhinderung handelt, da wohl ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht. (wenn eine gesetzl. KK besteht) Wenn, dann höchstens 5 Tage. Liebe Grüsse, NB


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