Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellung Partner bei Kaiserschnitt des zweiten Kindes?

Frage: Freistellung Partner bei Kaiserschnitt des zweiten Kindes?

Mitglied inaktiv

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Hallo ich dachte bisher das mein Lebensgefährte auf unsere Tochter aufpassen kann, wenn ich zum Kaiserschnitt unseres Sohnes am 14.2 in die Klinik muss. Nun sagt seine Versicherung da er gesetzlich und ich privat( Beamte) versichert sei, bekommt er keine Freistellung um auf unser Kind aufzupassen für die ca fünf Tage die ich in der Klinik bleiben muss. Meine Versicherung sagt er ist Familie also zahlt diese auch nichts für die Betreuung unserer Tochter. Ich empfinde dies als ungerecht nur weil ich privat versichert bin und nicht in einer gesetzluchen Vers. .Ist das wirklich rechtens uns diese Betreuungszeit für die Dauer des Klinikauenthalts zu verweigern?? Danke Gruss Kirsten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gesetzl. KK zahlen eine Haushaltshilfe/ einen Partner wenn die werdende Mutter ins Krhs muss und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Gerade auf diesem Bereich sind die privat Versicherten in vieler Hinsicht benachteiligt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Warum nimmt er nicht einfach Urlaub? So wurde es doch früher auch gehandhabt!


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