Hallo ich dachte bisher das mein Lebensgefährte auf unsere Tochter aufpassen kann, wenn ich zum Kaiserschnitt unseres Sohnes am 14.2 in die Klinik muss. Nun sagt seine Versicherung da er gesetzlich und ich privat( Beamte) versichert sei, bekommt er keine Freistellung um auf unser Kind aufzupassen für die ca fünf Tage die ich in der Klinik bleiben muss. Meine Versicherung sagt er ist Familie also zahlt diese auch nichts für die Betreuung unserer Tochter. Ich empfinde dies als ungerecht nur weil ich privat versichert bin und nicht in einer gesetzluchen Vers. .Ist das wirklich rechtens uns diese Betreuungszeit für die Dauer des Klinikauenthalts zu verweigern?? Danke Gruss Kirsten
Mitglied inaktiv - 08.02.2005, 13:39