Liebe Frau Bader, die Elternzeit für meine erste Tochter endet am 23.09.2006. Der Mutterschutz mit meinem zweiten Kind beginnt aber erst 3 Wochen später. Also muss ich diese 3 Wochen arbeiten gehen oder kann ich mich freistellen lassen? Und wie sieht es mit Mutterschaftsgeld und dem Arbeitgeberzuschuss aus? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.