die.chrissy
Hallo! Ich würde mich freuen, wenn Sie mir im folgenden Fall Sache helfen könnten, auch wenn er eher aus dem Bereich des Arbeitsrechts kommt. Ich habe im November mein 2.Kind bekommen und vorher 50% gearbeitet. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Jedoch hat während meiner ersten Elternzeit die Leitung unserer Einrichtung gewechselt und ich möchte nicht dorthin zurück. Ich habe aber erstmal nur zwei Jahre Elternzeit eingereicht, um mich in Ruhe wegbewerben zu können und notfalls doch zurück zu können. Nun habe ich von einer früheren Kollegin, die in einer anderen Stadt die Leitung einer ähnlichen Einrichtung übernommen hat, eine Anfrage, ob ich ab Sommer ein Gruppenangebot auf Stundenbasis geben könnte. Vor der Geburt meines 1. Kindes habe ich diese Gruppen in meinem alten Beschäftigungsverhältnis angeboten, sie wurden aber mangels Räumlichkeiten eingestellt und inzwischen werden sie von einer anderen Fachkraft auf Honorarbasis angeboten. Ich erhoffe mir durch das Gruppenangebot, das ich wirklich gerne übernehmen würde (habe meine Diplomarbeit darüber geschrieben und ein eigenes Konzept erarbeitet) für mich einen Einstieg in eine Stelle in der neuen Einrichtung. Meine Fragen dazu: 1) muss ich mich von meinem AG freistellen lassen, um das Angebot anzunehmen? 2)welche Informationen muss ich meinem Ag für die Freistellung geben? 3)ist es eine Wettbewerbssituation, wenn die potentiell neue Arbeitsstelle mich durch die Einstellung quasi als Fachkraft abwirbt oder bedeutet "Wettbewerb" in diesem Zusammenhang, sich gegenseitig Klienten streitig zu machen? Letzteres wäre nicht der Fall, denn es handelt sich um soziale Einrichtungen in verschiedenen Städten, die dem selben Träger unterliegen. 4) was, wenn mein AG mich nicht freistellen möchte, weil ich im selben Stundenumfang dort arbeiten könnte, nur eben nicht diese spezielle Form von Gruppenangebot (denn dafür gibt es ja schon jemanden)? Da meine bisherige Chefin und die möglicherweise zukünftige Chefin sich zerstritten haben, könnte ich mir das gut vorstellen. 5) Nun fragte meine potentiell neue Chefin auch noch an, ob ich neben dem Gruppenangebot nicht noch ein paar Förderstunden machen könne, was mein alter AG mir mit Sicherheit auch anbieten könnte. Was kann ich ihr darauf antworten? Ich hoffe, das war verständlich erklärt. Vielen Dank!
Hallo, 1. Ja 2. Alle (Ort, Inhalt, AG...) 3. Geheimnisse u gleiches Klientel - also eher nicht 4. +5. Der AG darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Du bist doch grad in Elternzeit ohne Teilzeit, oder? Wovon willst du dann freigestellt werden? Du brauchst von deinem AG die Zustimmung, wenn du bei einem anderen AG arbeiten willst. 2) Bei wem du, was, mit welcher Stundenzahl arbeiten möchtest. 3) weiß ich nicht 4) dann kann sie dir die Genehmigung verweigern 5) du brauchst halt die Genehmigung dazu! Gruß Sabine
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