Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freie Aufteilung der Partnermonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Freie Aufteilung der Partnermonate

dirk4778

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Hallo, wir erwarten Ende Oktober 2012 unser erstes Kind und überlegen derzeit die Gestaltung der Elternzeit. Meine Frau wird ab Geburt 12 Monate Elternzeit incl. Elterngeld beantragen. Ich möchte im ersten Monat nach Geburt Elternzeit incl. Elterngeld und nächstes Jahr im Juni nochmal einen Monat Elternzeit incl. Elterngeld beantragen. Damit haben wir innerhalb von 12 Kalendermonaten insgesamt 14 Monate Elternzeit incl. Elterngeld verbraucht. Ist das so möglich? Vielen Dank und viele Grüße D


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elterngeld muss man mindestens zwei Monate beantragen. Außerdem werden die Monate, in dem Mutterschaftsgeld bezogen werden, immer der Mutter zugerechnet. De facto erhält man in dieser Zeit kein Geld. Liebe Grüße, NB


arlett1978

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Dann bekommt ihr nur 11 Monate Elterngeld da die Monate mit Mutterschaftsurlaub deiner Frau zugerechnet werden und es da kein Elterngeld gibt.


dirk4778

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Die Frage ist vor allem, ob ich meine Männer-Elternzeit trennen kann, d.h. 4Wochen jetzt im November und nochmal 4Wwochen im Juni 2013. Erhalte ich in beiden Monaten Elterngeld? Oder ist gesetzlich geregelt, dass ich als Partner die 2Monate am Stück nehmen muss, um das Elterngeld für den gleichen Zeitraum zu bekommen? Danke :-)


SumSum076

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Ja, das geht und ist eine super Variante, denn: - ihr schöpft das maximale Elterngeld aus - und wegen der 2 getrennten Monate darf dir dein AG keinen Urlaub streichen! Gruß Sabine


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