Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, und zwar haben mein Mann und ich Ich eine Frage zu Unserer Situation: Ich beziehe ALG2 mein Mann ist selbständig tätig, wir haben zwei Kinder (3 Jahre) und (9 Monate), jetzt zu meiner Frage. Ich habe ab September eine Ausbildungstelle, die ich sehr gerne antreten möchte da ich bisher nicht die Möglichkeit hatte eine solche zu ende zu führen, es geht darum das mein Mann gerne in dieser bzw bis zum vollendeten 3 Lebensjahres meines 2 Sohnes die Elternzeit nehmen möchte, damit ich wie gesagt die Chance bekomme meine Ausbildung zu machen und in diesem Beruf arbeiten zu können, kann das Amt von ihm verlangen sich eine Arbeit zu suchen, auch während ich meine Ausbildung mache, so dass das unser Kind eine Betreuung bekommt, oder hat er das Recht seine Elternzeit zu nehmen um unser Kind selber zu erziehen? Ich frage einfach aus dem Grund um beim Amt nicht unwissend da zu stehen und mir was aufschwatzen zu lassen. Ich danke ihnen schoneinmal für eine Antwort MFG MaUsI
Hallo, verstehe ich nicht. Wenn Ihr Mann selbständig ist, kann er EG beziehen, ohne EZ zu nehmen. Er darf dann eben nur bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten und der Verdienst wird angerechnet. Welches Amt soll ihn zur Arbeit zwingen? Die ARGE? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Natürlich kann er Elternzeit nehmen, allerdings erhält er dann - meines Wissens nach - kein Geld vom Staat, da er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Es geht darum das wir ja unseren Lebensunterhalt sichern sollen, er verdient einfach nicht so gut im moment und das auch schon seit einiger zeit das die ARGE verlangt das er sich bewerben soll, meine frage ist einfach ob er dann auch weiterhin das recht auf ez hat wenn die meinen er solle sich einen job als angestellter suchen.
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