Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen zum Umgang

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fragen zum Umgang

Michelle19

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich besitze für meine Tochter das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der leibliche Vater meines Kindes zeigt keinerlei Anstalten einen ordnungsgemäßen Umgang beziehungsweise seinen Verpflichtungen zum Umgang nach zu kommen. Seit seinem Umzug nach Bamberg, wegen eines neuen Jobs. Kümmert er sich, wenn es hoch kommt einmal im Monat einen Tag um unsere Tochter oder gar nicht. Regelmäßig Anrufe, sowie regelmäßiger Umgang (2x im Monat, Was auch von der Kita, so wie Jugendamt empfohlen wurde),wurden von seiner Seite je her mit: Wir können uns doch melden, abgespeist. Mich würde jetzt interessieren, was ich noch machen kann da ich wirklich schon alles versucht habe. Auch in Krankheitsfällen, kümmert er sich überhaupt nicht um unsere gemeinsame Tochter. Er kommt mit Ausreden, egal in welchen fällen. Meine Tochter, meinte jetzt schon mehrere Male, dass sie ihn nicht wieder sehen möchte. Und ich es ehrlich gesagt auch nicht mehr einsehe ihm hinterher zu rennen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich sehe es etwas anders als meine Vorrednerinnne. Sie sind nicht verpflichtet, ihm nachzulaufen und er kann nicht gezwungen werden, sich zu kümmern. Für das Kind ist es aber wichtig, das der Umgang wahrgenommen wird. Ein gemeinsamer Termin beim JA hat schon stattgefunden? Neulich habe ich hier für eine Mutter einen Antrag gestellt - damit er regelmäßig den Umgang wahrnimmt. Der Richter hat ihn dann in den Senkel gestellt. Ob es was nützt, weiß ich nicht. Aber die Mutter muss sich nie Vorwürfe machen lassen, wenn das Kind groß ist. Liebe Grüße NB


la-floe

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Hi, warum meldest du dich immer wieder bei ihm? Lass es auslaufen. Weil er dann nach Wochen / Monaten wieder Umgang verweise ihn ans Jugendamt. floe


cube

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Würde ich auch sagen. Du darfst/sollst Umgang nicht verhindern - bist aber nicht dafür verantwortlich, ihn zum Umgang zu "überreden" oder dafür zu sorgen, das er daran denkt oä. Er kennt die Regelung - seine Aufgabe, sich zu melden, Tochter abzuholen etc. Also ja, melde dich nicht mehr. Überlass es ihm, sich an die ihm bekannte Regelung zuhalten. Tut er das nicht - sein Problem. Natürlich ist das schade für euer Kind, aber ein Vater, der gezwungener Maßen Umgang hat ist sicher nicht besser.


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