Paradisebirds
Ich arbeite in der Personenbeförderung. Mein Frauenarzt hat bei mir mit fast 38 Jahren eine Zwillingsschwangerschaft festgestellt. Er hat mich als Risikoschwangere eingestuft, da ich auch schon mal eine Zwillingsfehlgeburt hatte. Er hat mich vorerst krank geschrieben und möchte eine Beurteilung meines Arbeitgebers über meinen Arbeitsplatz. Was genau bedeutet, Schwangere ab der X. Woche dürfen nicht mehr auf Beförderungsmittel eingesetzt werden? Warum ist dies allgemein so im Mutterschutzgesetz? Was passiert, wenn der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz für mich hat, da alle Stellen im Büro besetzt sind? Paradisebirds
Hallo, allein die Tatsache, dass sie eine Zwillingsschwangerschaft haben und auch schon mal eine Zwillingsschwangerschaft Fehlgeburt hatten lässt nicht erkennen, warum ihr Arbeitgeber sie krankgeschrieben hat. Denn eine Krankschreibung setzt voraus, dass eine pathologische Problematik vorliegt. Erscheint bei ihnen nicht der Fall zu sein. Unabhängig davon muss der Arbeitgeber selbstverständlich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Die Regelung mit dem Beförderungsmittel ist in dieser Form aus dem Gesetz entfallen.Ein Beschäftigungsverbot ist dann gegeben, wenn die Schwangere auf Beförderungsmitteln eingesetzt wird und dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 10 Abs.5 Satz 2 Nr. 5 MuSchG). das zählt ab Beginn der Schwangerschaft, nicht wie zuvor ab dem dritten Monat. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Im neuen MuSchG steht das nicht mehr so drin, dass Frauen nach Ablauf des 3. SSM nicht mehr auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden dürfen. Vielmehr dürfen sie dann nicht auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden, wenn das eine unverantwortbare Gefährdung darstellen würde. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, ob dir die Tätigkeit zumutbar ist oder nicht. Das ist Sache des AGs, evlt mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Aufsichtsbehörde. Bei den Beförderungsmitteln geht es um die Frage, ob Pausen möglich sind, ob das Fahrzeug Erschütterungen ausgesetzt ist, ob eine starke Fußbeanspruchung durch die Pedale vorliegt und ob der Sicherheitsgurt den Bauch drückt.
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