Sabrinasun
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist Anfang 2020 geboren und ich habe zunächst bis Ende diesen Jahres(2021) Elternzeit beantragt. Nun möchte ich diese um ein weiteres Jahr verlängern. Ich war während der Elternzeit nicht in Teilzeit beim AG beschäftigt, allerdings arbeite ich seit drei Monaten bei meinem Mann im Betrieb mit (450-EUR-Job), mein Arbeitgeber hat dem zugestimmt. Sollten wir im nächsten Jahr ein weiteres Kind bekommen, hätte ich dann Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Und würde dieses wieder anhand meines alten Einkommens (vor der ersten Elternzeit) berechnet werden? Ich würde die Elternzeit zu Beginn der Schutzfrist unterbrechen. Ich frage mich, ob der Minijob oder die Tatsache, dass die EZ verlängert wurde, dem Arbeitgeberzuschuss im Weg stehen. Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, Sie beenden die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes und bekomme den Arbeitgeberzuschuss in voller Höhe. Liebe Grüße NB
MamaausM
Kannst du so machen. Mutterschaftsgeld wird dann nach altem Vertrag gezahlt. Neues Elterngeld aber nicht. Es sind wieder die 12 Monate vor Geburt relevant mit Ausklammerung Mutterschaftsgeld. Monate mit EG können bei dir nicht mehr ausgeklammert werden - längstens bis 14. Lebensmonat Dein AG muss aber einer Verlängerung nicht zustimmen, wenn du nicht genau 2 Jahre ez gemeldet hattest
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