Dinsche79
Hallo, Ich möchte gerne ein Jahr Zuhause bleiben, danach 25h arbeiten pro Woche. Mein Arbeitgeber hat 220 Mitarbeiter und ich bin Abteilungsleiterin. Nun meine Frage: 1) ist es schlau, 2 Jahre Elternzeit zu beantragen und direkt anzumelden, dass ich nach dem 1.Jahr TZ arbeiten möchte? 2) Muss ich die Stundenanzahl jetzt schon nennen? 3) Meiner Meinung nach müsste eine Teilzeittätigkeit in meiner Tätigkeit möglich sein, vergleichbare Arbeitgeber machen dies meinen Positionen möglich, wie könnte mein Arbeitgeber argumentieren, damit es nicht möglich ist? 4) das Mutterschaftsgeld wird ja angerechnet. Ist das auch, wenn der Vater die ersten zwei Monate Partnermonate nimmt und ich erst ab dem 3. Monat? danke für Ihre Hilfe
Hallo, 1. Ja, wenn Sie auch tatsächlich mindestens zwei Jahre nehmen wollen, denn dann haben Sie Verlängerungsoption für das dritte Jahr 2. Nein eigentlich nicht. Ich wurde mit dem Arbeitgeber reden und ihn fragen, wie viel Planungssicherheit er braucht 3. Das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. 4. Ja, sonst könnte man das ja leicht umgehen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo 1 ) sehr gute Idee, da Du damit das 3. Jahr nicht verlierst und falls keine Betreuung da ist notfalls problemlos weiterhin in Elternzeit bleiben kannst. 2 ) zur besseren Planung solltest Du sie nennen 3) was andere Arbeitgeber machen zählt da nicht, wie es bei Deinem möglich ist ist wichtig :-) 4) die Mutterschaftsmonate gehören immer auch der Mutter. Der Vater kann zeitgleich da seine Monate nehmen.
SumSum076
1) Das ist sogar die sinnvollste Variante. 2) Zumindest als circa-Angabe, dann weiß dein AG, was dir vorschwebt und kann sich schon mal einrichten (und später schlechter deinem Teilzeitwunsch widersprechen). Du solltest anbieten ca 4 Monate vor Teilzeit-Beginn, in konkrete Gespräche über die Ausgestaltung der Teilzeit zu gehen. 3) Er sagt einfach, es geht nicht. Du machst es dir leichter, wenn du konkrete Ideen mitbringst, wie deine Stelle in Teilzeit bedient werden kann. Beispiele aus anderen Firmen helfen dir. 4) Ja, denn Monate, in denen du MuSch-Geld bekommst, zählen automatisch als von der Mutter verbrauchte Elterngeldmonate. Gruß Sabine PS: Alle deine Fragen werden auch in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" beantwortet.
Dinsche79
Ganz herzlichen Dank für die Antworten!
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt