Mitglied inaktiv
Hallo und ein frohes neues Jahr Je mehr ich mich mit dem Thema Elterngeld beschäftige, desto verwirrter werde ich. Meine Situation sieht so aus. Bis Juli 2006 gearbeitet, dann BV und Nettolohn etwa 1100 bei Lohnsteuerklasse 1. Erziehungsurlaub bis 27.11.2009. Von 02/07 bis einschliesslich November 2009 ALG II , da alleinerziehend und kein Krippenplatz für den Kleinen. So, nun bin ich schwanger, festgestellt am 17.11.2009, also vor Beendigung des Erziehungsurlaubes. Habe ein sofortiges BV erhalten und bekomme seit 28.11.2009 nun wieder mein Netto von eigentlich 1100, durch Hochzeit aber nun Steuerklasse 5, daher werden es wohl um die 960 sein. Entbindungstermin für das Baby ist der 29.07.2010. Meine Fragen : 1. Stimmt es, dass bei mir dann nur 6 Monate zählen, da ALG II ja Nullrunde ist ( auch wenn ich nur nicht arbeiten war, weil mein Kind vorher nicht betreut war ? ), und die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt auch schon nicht mehr , wie ich heute erfahren habe ? 2. Von der Summe aus 6x mein Nettolohn durch 12 mal 67% noch Werbungskosten von monatlich um die 75 Euro abgezogen werden ? Damit würde ich ja unter den 300 Euro Mindesterhalt liegen. 3. Weiter habe ich heute gehört, dass es anders berechnet wird, wenn man unter 1000 Euro im Monat verdient, was bei mir ja der Fall ist. Es wäre toll, wenn sie mir etwas helfen könnten. Vielen Dank, Panija
Hallo, 1.Da waren Sie doch in EZ? Dann zählen die Monate vor der EZ 2.www.bmfsfj.de -> Eg-Rechner 3.Dann wird aufgestockt -> Rechner! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ja, ich war im Erziehungsurlaub bis 27.11.2009. Da ich alleinerziehend war und kein Krippenplatz hatte musste ich ALG II beziehen, obwohl ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe.
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