Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen zu Erziehungsurlaub und Geld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fragen zu Erziehungsurlaub und Geld

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Hallo Ich bin seit Dezember 99 mit meinem dritten Kind im Erziehungsurlaub.Bei den ersten beiden(96/98)habe ich Weinachtsgeld bekommen weil es hieß bis zum ersten Lebensjahr bekäme man das.Jetzt habe ich eine neue Sachbearbeiterin und es heißt ich bekomme kein Weinachtsgeld.Auch habe ich gelesen das es ein Urteil gibt das einem im Erziehungsurlaub(schrecklich unpassendes Wort)Urlaubsgeld zusteht da nur der Arbeitsvertrag gilt und nicht die tatsächlich geleistete arbeit?.Wissen Sie da näheres.Ich arbeite in eonem KH und das bezahlt nach BAT. Gruß Sandra Bin seit 96 im ErzURl.(immer in den neuen)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandra, das Mutterschutzgesetz sieht um Thema Weihnachtsgeld und andere Gratifikationen keine Regelung vor. Dies ergibt sich aus den jeweiligen Vereinbarungen. Ich rate Ihnen, zu Überprüfen, was der Tarifvertrag im öff. Dienst regelt. N. Bader


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