Mitglied inaktiv
Ab wann muß ich Erziehungsgeld, Kindergeld sowie Erziehungsurlaub und vor allem auch WO beantragen? ( NRW ) Wie hoch ist die EK-Grenze BRUTTO - nur des Mannes oder? - für Erziehungsgeld in den ersten 6 Monaten? Kann ich den Erziehungsurlaub auch vorzeitig beenden, wenn ich mich nach 6 Monaten, da wir dann ohnehin kein Erziehungsgeld mehr bekommen, selbständig machen möchte, oder bleibt dann alles ersteinmal so wie es ist? In der alten Firma werde ich nicht mehr arbeiten, zudem wurde bereits eine Neue eingestellt und mir mitgeteilt durch die Blume, daß ich nicht mehr erwünscht sei - zumindest in der Abteilung. Gespräche über die Länge meines Erziehungsurlaubes hat es mit meinem Chef nie gegeben. Ist das rechtens? Ich weiß, daß sind viele Fragen, aber keiner kann sie mir korrekt beantworten. Vielen Dank für Ihre außerordentliche Mühe, Daniela
Liebe Daniela, 1. Anträge EG = Erziehungsgeldstelle Rathaus, ab Geburt EU = Arbeitgeber, 6/8 Wo. vor Inanspruchnahme KG = Familienkasse Arbeitsamt, ab Geburt 2. EU endet automatisch mit Kündigung 3. Die Länge des EU muß man beim ANtrag verbindlich angeben Gruß, NB
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