Lenny03
Hallo Frau Bader, nach der Geburt meines Sohnes habe ich nur 1 Jahr Elternzeit mit Elterngeldbezug beantragt. Da wir leider keinen adäquaten Betreuungsplatz finden können, würde ich die Elternzeit gern verlängern. Nun teilte mir die Krankenkasse mit, dass ich in diesem Falle die Beiträge für die Krankenversicherung selbst tragen müsste. Ist dies eine korrekte Information ? (Wir sind nicht verheiratet und ich war bis zur Geburt in Vollzeit mit einem befristeten Vertrag berufstätig) ! Danke & herzliche Grüße Lenny03
Hallo, haben Sie noch ein Arbeitgeber? Dann sind sie auch beitragsfrei weiter versichert. Wenn nicht, dann nur so lange, wie Sie Elterngeld beziehen. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
hallo also wenn du die zustimmung zur ez-verlängerung vom ag bekommen solltest müsste die zeit eigentlich beitragsfrei sein oder muss die kasse bei nur einem jahr ez auch zustimmen??? der ag könnte ja ablehnen,deshalb sollte man direkt 2 jahre nehmen da kann er nicht ablehnen.
Lina_100
Das Problem ist hier der befristete Vertrag. So wie ich das verstehe gibt es keinen AG mehr. Stimmt das, das wäre für Frau Bader wahrscheinlich wichtig zu wissen.
Lenny03
Hallöchen, genauso ist es. Mein Vertrag lief nur befristet bis 31. August 2011 ! Befand mich aber schon ab 01.06.11 im Beschäftigungsverbot ! LG Lenny03
Lina_100
Ich fürchte, dass dann nach Elterngeldbezug keine kostenfrei Krankenversicherung mehr besteht. Wie wäre in diesem Fall eine Heirat? Das hat auch andere Vorteile :)
Lenny03
Danke für die schnelle Antwort. Heiraten möchten wir im Juni 2013, aber bis zu diesem Zeitpunkt werde ich die KK-Beiträge wohl zahlen müssen oder evt. doch für 20 Std. arbeiten gehen ! LG Lenny03
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