Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum väterlichen Umgang

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Frage zum väterlichen Umgang

Colien07022004

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe sie schön öfter um Rat gebeten, nun benötige ich diesen noch einmal. Ich habe eine 10jährige Tochter, ihr Vater hat kein Sorgerecht und sieht sie selbstverständlich regelmässig. Meine Tochter hat nun etwas ganz tolles geschafft. Sie darf an einer der besten Ballettschulen Europas ihre Tanzausbildung beginnen. Es ist eine Hochschule, in der es auch eine Oberschule gibt. Sie wird also ab dem neuen Schuljahr sowohl da ihre Schule absolvieren als auch ihre Ballettausbildung. Die Schulzeit beträgt tgl von 8-18 Uhr und auch am Samstag wird es Unterricht geben. Nicht regelmässig aber schon des öfteren. Welche Vereinbarungen trifft man in so einem Fall? Sie muss natürlich auch am WE in der Schule erscheinen. Man sagte zu uns, dass gerade am WE der verpasste Schulunterricht nachgeholt wird. Ich bin immer sehr flexibl was die Umgangszeiten betrifft. Richte mich meistens nach ihm. Er ist leider sehr sturr, lässt sich von mir nichts sagen. Was ist, wenn er an so einem Tag auf seinem Umgang besteht, obwohl sie schulpflicht hat? Gibt es eine gute Lösung dafür? Für unsere Tochter ist es ihr Traum, sie hat wahnsinnig hart dafür gearbeitet. Tanzen ist ihr Leben. Ich habe große Bedenken, dass er es nicht einsieht und Rücksicht nimmt. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, dann muss man eben das UMgangsrecht an den SAmszagen/ WEs machen, wo sie keine Schule hat. Das kann man doch gestalten. ich denke, da stehen die Interessen des Kindes vorne. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Es ist ja nicht jeden Samstag. Um ihm entgegenzukommen würde ich einen Termin beim Jugendamt machen ( Zeugen und falls er klagt wichtig ) und ihm anbieten ihm dann in den Ferien entgegenzukommen. Wird eh Zeit für einen geregelten Umgang. Generell stehen die Samstage doch auch fest oder ? Ist dann also auch planbar. Den Gerichten ist das Kindeswohl wichtig und da sie dort ihren Traum erfüllen kann werdet ihr Eltern drumherum planen müssen. Würde mich da an Deiner Stelle nicht verrückt machen, Notfalls soll er klagen. Aber dann ist es mit seinen Spontanaktiomen auch vorbei.


Colien07022004

Beitrag melden

Ich danke Dir! Ich habe insgeheim gehofft, dass es dabei ganz besonderen um das Kindeswohl geht. Sie ist ja auch schon 10 und kann ganz klar ihre Wünsche äußern. Es betrifft nicht jedem Samstag. Unsere Tochter wird auch sehr viel an Staatsopern und Schauspielhäusern unterwegs sein. Sie wird ein sehr priviligiertes und auch sehr spannendes Leben führen. Die Samstage sind eigtl fest geregelt, ausser er hat keine Lust. Dann kann es auch schon gut möglich sein, dass er 4 Wochen verstreichen lässt. Aber wenn er sich nach so einer langen Zeit meldet, dann müssen alle sofort rotieren. Das geht dann natürlich nicht mehr und darin sehe ich das Problem. Er muss dann auch kompromissbereit sein, gerade das funktionierte nie. Ich werde einmal auf unser zuständiges JA gehen und mich beraten lassen. Er wird keinesfalls einem Termin zustimmen, dass tat er noch nie. Aber zumindest habe ich mich schon gekümmert. Aber ich kann davon ausgehen, dass immer zu ihrem Wohl entschieden wird? Es ist ihr absoluter Traum. Lg


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nimm einfach mal die Fakten. Es gibt kein Umgangsurteil. Du hast alleiniges Sorgerecht. Somit entscheidest Du alleine auf welche Schule sie geht. Da kann er also gar nicht rütteln. Da es kein Umgangsurteil gibt, ist der Umgang auch nicht festgelegt. Eure Situation ändert sich nun und Du machst ihm netterweise Angebote für einen verlässlichen Umgang. Und das würde ich auch erst kurz vorher überhaupt thematisieren bei ihm. Entweder er geht drauf ein, oder er lässt es bleiben. Du solltest es allerdings auch bleiben lassen immer zu springen wenn es ihm beliebt. Passt ihm das nicht muss er klagen auf Umgang zu seinen Wunschzeiten. Zum einen wird ihn da die Verbindlichkeit abhalten von diesem Schritt. Und viel wichtiger : bis es dann zu einem Gerichtstermin kommen würde, geht das Kind schon auf die Schule. Kein Rochter der Welt wird einen Schulwechsel anordnen nur damit die alleinerziehende Mutter springen kann wie es dem Vater beliebt. Oder auch nicht. Von daher kannst Du gaaaaaaanz entspann sein. Und das Kind ist auch alt genug ihm zu vermitteln dass man einige Dinge eben planen muss und wenn man sich zu spät für etwas entscheidet es eben zu spät sein kann. Spielbesuch mit ihrerseits Freundinnen geht ja auch nicht immer wenn sie das spontan will. So zum Vergleich :-) P.S. War das nicht der liebreizende Vater der das Kind nicht ein ganzes Wochenende nehmen will ?


CKEL0410

Beitrag melden

Es gibt ja auch normal Schulen an denen ab und an Samstags unterrichtet wird und da müssen die Kinder auch erscheinen!


Colien07022004

Beitrag melden

:-) ja, dass ist dieser liebreizende Vater. Ich weis auch, dass es nicht richtig ist, zu springen, wenn ihn beliebt. Aber ich wollte einfach nie als die "Mutter" gelten, die dem Vater den Umgang erschwert, nur weil sie ihre persönlichen Gefühle nicht aussen vor lassen kann. Er hat sich schon einiges erlaubt, stach ihr ohne meine Einwilligung Ohrlöcher und verlor sie schon einige male auf diversen Märkten. Dennoch war ich mir immer sicher, dass es gut für unsere Tochter ist auch Kontakt mit ihrem leiblichen Vater zu haben. Aber jetzt weis ich, dass ich mich nicht mehr rumkommandieren lasse. Denn unsere Tochter hat die Mglk ihren Traum zu leben. Das macht er ihr sicher nicht kaputt. Danke für deine tollen Tipps, habe mich sehr daeüber gefreut! Lg


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Schau sobald Du den Jahresplan hast ( oder was es da gibt wo man sehen kann wann Unterricht ist und wann nicht ) wann die Umgangswochenenden gehen. Auch mal Brückentage anbieten schriftlich dann beim Jugendamt. Er könnte sie ja auch Samstags von der Schule abholen und dann Umgang bis Sonntag. Damit dokumentierst Du Deine Bereitschaft und brauchst nun wirklich kein schlechtes Gewissen haben. Ihm bleibt es ja nur zu klagen wenn er das anders will. Und was will er dem Richter dann sagen ? " Ich will dass sie die Ausbildung nicht macht weil sie dann nicht mehr springen können wie ich das will wenn mir danach ist. Übernachten soll das Kind aber eh nicht, das ist mir zu anstrengend und Verbindlchkeit finde ich doof " Ich wäre gerne Zaungast ;-) Und Deine Tochter ist keine 4 mehr, die weiß genau was abgeht und wer da das Problem ist. Ganz sicher.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein 7 jähriger Sohn lebt fast in einem Wechselmodell bei mir und dem Vater. Er ist zu 60% bei mir und zu 40% beim Papa. Wir leben in der gleichen Stadt. Unser Sohn geht hier zur Schule, die nah an meiner Wohnung liegt. Nun hat mir mein Sohn erzählt, der Vater habe ein Haus in einem Dorf 30km weit weg gekauft und werde dort ...

Hallo Fr. Bader,   zur Umgangsausgestaltung hört und liest man immer nur: individuell, von vielen Faktoren abhängig etc.  Könnten Sie mir aus Ihrer Erfahrung heraus bitte trotzdem ungefähr sagen, was - im schlimmsten Fall ein Gericht - für ein 3-jähriges Kind festlegt? Also Häufigkeit und Dauer? Es muss doch Richtwerte geben, die sich auf d ...

Vielen Dank für ihre Antwort (siehe unten), das hilft mir sehr.   Ich habe gleich noch eine Anschlussfrage: Würde das Gericht ihm dieses jedes 2. Wochenende + evtl. einen Tag unter der Woche auch zusprechen, obwohl ich mich vor der Trennung um alles, was das Kind betrifft, allein gekümmert habe, er extrem aggressiv (aber kein Schlagen) ist und ...

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Der Vater meiner Tochter  möchte plötzlich nach 5 Jahren seine Tochter sehen.  Es gibt einen Gerichtsbeschluss von 2019, dieser besagt das er sie 2 mal die Woche über den Kinderschutzbund sehen darf. Er hat das Umgangsrecht nie wahrgenommen.  Hat dieser Beschluss noch seine Gültigkeit ? In dieser Form ? Sie kennt ihn nicht und er hatte damals ein ...

Hallo ich wollte mit einem Freund meinem Sohn und seinem 9 jährigen Sohn ins Schwimmbad gehen. Nach langem hin und her sagte er das er sich nicht sicher sei ob er das darf, weil er 2022 auf Bewährung wegen sexual Delikt an einem Kind verurteilt wurde ( nicht sein eigener Sohn). Was genau schreibe ich aber gier nicht öffentlich. Er hat kein Sorgere ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 12 Jahre alt geworden. Sie hat Kontakt zu Ihrem Vater, allerdings gibt es keinen regelmäßigen Umgang (war nie gewünscht). Mal alle drei Monate ein Wochenende, die Feiertage und mal drei Tage am Stück in den Sommerferien. Ich aktzeptiere das und versuche immer, entsprechend kurzfristig, seine Wünsche ...

Sehr geehrte Frau Bader, der Kindsvater meiner fünfjährigen Tochter hat mir heute eröffnet, dass er im Juli 130 KM weg zieht (von aktuell 10 KM zwischen unseren Wohnungen). Er hat vor, Vollzeit seine schwerst pflegebedüftige Mutter, die nach mehreren Schlaganfällen nicht mehr alleine wohnen kann und gelähmt ist, zu pflegen und möchte deshalb ei ...

Werte Frau Bader, Ich habe im April diesen Jahres mein zweites Kind bekommen. Davor haben mein Ehemann und ich uns während der Schwabgerschaft getrennt. Derzeit lebe ich bis Ende Juli noch im gemeinsamen Haus. Ab August ziehe ich in eine Wohnung und werde beide Kinder auf mich ummelden.  Nun habe ich seit einiger Zeit einen neuen Partner und ...