Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe da noch eine Frage. Mein Mann hat ein Kind (11 Jahre) aus einer früheren Beziehung, für welches er auch Unterhalt zahlt. Jetzt erwarten wir unser gemeinsames Kind u ich stelle mir die Frage, ob sich der Unterhalt für sein 1. uneheliches Kind verringert, da sein Gehalt gleich geblieben ist und er ja für unser Kind auch unterhaltspflichtig ist, auch wenn wir verheiratet sind. Jedoch kann ich im Internet keine genauen Angaben uns Auskünfte dazu finden. Wäre über hilfreiche Antworten sehr erfreut!
Hallo, grundsätzlich ändert sich, wenn ein weiteres Kind dazu kommt, die Düsseldorfer Tabelle um eine halbe oder eine Stufe. Etwas anderes gilt, wenn eine Berechnung vorgenommen werden dies bedeutet, dass das Gehalt nicht ausreicht, um alle Unterhaltsberechtigten zu befriedigen. Liebe Grüße, NB
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Hallo Frau Bader, Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie. Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist. Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu ...
Guten Tag, ich zahle seit Beginn an meiner Ex Frau Kindes-Unterhalt (Mindestunterhalt) und ich habe das immer gerne, weil ich weiß wofür. Unsere 10 jährige Tochter wohnt bei der Mutter. Ich habe mit meiner neuen Frau ein Kind 5 Jahre. Wir haben aktuell keinen Kindergartenplatz und ich habe mich entschieden meine Selbständigk ...
Guten Tag, mein Ehemann und ich wollen und räumlich trennen. Haben 2 gemeinsame Kinder die in meinem Haushalt leben werden. Also ihr Lebensmittelpunkt wäre bei mir im Haushalt. Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt von meinen Mann für meine Kinder? Man liest immer nur von getrennt lebenden Personen aber nie ob sie auch noch verheiratet sein dür ...
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich habe zwei kurze Fragen: Ehepaar trennt sich, Kinder bleiben bei der Mutter. Darf der Vater sich eine "teure" Wohnung nehmen, und so weniger Kindesunterhalt zahlen? Was wird vom Nettolohn alles abgezogen, bevor der Kindesunterhalt berechnet wird? Ganz lieben Dank für Ihre Arbeit und viele Gr ...
Guten Tag, wirkt sich das Einkommen und Vermögen der KM und der Vermögen der Kinder auf den Kindesunterhalt aus, den der KV zahlen muß? Um eine Beistandschaft einzurichten, wird vom Jugendamt nach Einkommen und Vermögen von KM und Kindern gefragt. Warum ist das relevant? Können daraus Kürzungen bei der Einstufung entstehen? Herzlichen Da ...
Sehr geerhrte Frau Bader, mein Lebenspartner hat zwei unterhaltspflichtige Kinder aus erster (geschiedenen Ehe) die bei der Mutter leben. 1 Kind ist 10 Jahre alt 1 Kind ist 13 Jahre alt Er arbeitet Vollzeit mit 39 Stunden / Woche als Hausmeister im öffentlichen Dienst und verdient 2.200 € netto. Eigentlich fällt er in die Gruppe 2 wo l ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...
Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Noch-Ehemann und ich haben 2 gemeinsame Kinder, welche nach der Scheidung bei mir leben werden. Er kann mit seinem Gehalt (mit Berücksichtigung des Eigenbehalts von 1750) den Unterhalt für beide Kinder nicht leisten. Zur Ergänzung: ihm gehört ein Haus, welches jedoch noch nicht abbezahlt ist. Wie läuft das in di ...
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