samali
Hallo Frau Bader. Ich bin noch bis zum 14.9 in Elternzeit. Fange also am 15.9 wieder an zu arbeiten. Ich bin auf künstlichem Wege schwanger geworden und mein Fa hat mich in der 12woche ins BV gesetzt. Nun wollen wir es nochmal versuchen und eventuell im August wieder einsetzen lassen. Nun ist meine frage, da ich mit den Stunden runter gegangen bin und ich denke das mich mein FA wieder ins BV setzt muss ich einen tag arbeiten um Elterngeld zu bekommen? Und oder wie lange muss ich arbeiten um Elterngeld zu bekommen? Und kann mein Arbeitgeber mich kündigen wenn ich das Kind im schlechtesten Falle verliere ? Vielen Dank das sie sich die Zeit nehmen.
Hallo, Nein, Sie müssen keinen Tag arbeiten. Je nach Zeitpunkt des Verlustes kann der Arbeitgeber direkt, oder eben erst später, kündigen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Du musst keinen Tag arbeiten um Geld im BV zu erhalten. Ist Dein Job denn gefährlich für die Schwangerschaft ? Elterngeld wird wieder anhand des Einkommens 12 Monate vor Mutterschutz berechnet. Kündigen kann er Dich wenn er es begründen kann sollte was schief gehen. Solange Du schwanger bist natürlich nicht.
samali
Ok. Wird das Elterngeld denn ich sag mal so ausfallen wie jetzt? Denn wenn es klappt gehe ich ja keine 12 Monate arbeiten! Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sternenschnuppe
Wie alt ist das erste Kind denn ? Und was an Einkommen hattest Du nach seinem ersten Geburtstag ?
samali
Mein Sohn ist 9 Monate und 2 Wochen alt. Ich müsste am dem 15.9 14 wieder arbeiten.
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