Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Elterngeld 2015 bzw. Mischeinkünfte

Frage: Frage zum Elterngeld 2015 bzw. Mischeinkünfte

coov77

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, gibt es einen Unterschied zur Berechnung des Elterngeldes aus selbständiger- und Mischtätigkeit.Wird bei beidem das vorangehende Kalenderjahr zur Ermittlung herangezogen bzw. können die Zeiten aus triftigen Gründen wie zum Beispiel Elterngeldbezug für ein älteres Kind verschoben werden? Bis dato war ich ausschließlich selbstständig bin aber ggf. auch in Zukunft angestellt tätig und möchte wissen ob das finanzielle Nachteile haben könnte. Tritt eine Änderung des Bemessungszeitraumes (bis dato ja entsprechendes Kalenderjahr) mit dem Elterngeld plus in 2015 ein? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Lagen im Bemessungszeitraum der letzten zwölf Monate vor der Geburt oder im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) vor der Geburt Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit vor, werden die Einkünfte aus selbstständiger und auch aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit aus dem Kalenderjahr vor der Geburt ermittelt. Damit wird sicher gestellt, dass die Bemessungszeiträume für beide Einkunfts­arten deckungsgleich sind und alle Einkünfte im Bemessungszeitraum vollständig erfasst werden. Auch die ausnahmsweise Zugrundelegung des vorangegangenen Kalenderjahrs kann nur für beide Einkunftsarten einheitlich beantragt werden. Bei Mischeinkünften werden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit auf Grundlage der Lohn und Gehaltsbescheinigungen für das maßgebliche Kalenderjahr ermittelt. Der Zeitraum der letzten zwölf Monate vor der Geburt bleibt in diesen Fällen außer Betracht. Die Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit werden wie auch sonst auf Grundlage des Steuerbescheides für das maßgebliche Kalenderjahr ermittelt. ­Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...