Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Kündigung-/Aufhebungsangebot

Frage: Frage zu Kündigung-/Aufhebungsangebot

Claudia_12345

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis Dezember in Elternzeit und will ab 01.01.24 wieder als Teilzeitkraft bei meinem AG (>200 Mitarbeiter) anfangen, nachdem ich zuvor 2 Jahre als Vollzeitkraft angestellt war. Nun habe ich gestern die Mitteilung bekommen, dass man die Teilzeitstelle ablehnt, da zwingend Vollzeitkräfte gebraucht werden (die Abteilung besteht inkl mir nur aus 4 Mitarbeitern, wenn ich als Halbtagskräfte wiederkomme, wären es nur 3,5 Stellen). Dies war die eine Begründung, die andere war, dass ich nicht flexibel genug sei, weil von mir erwartet wird, mehrmals für ein paar Tage ins Ausland zu Kundentermine zu fahren - was ich als Halbtagskräfte mit 2 Kindern zuhause schlicht nicht leisten kann. Jetzt wurden mir zwei Angebote unterbreitet: 1) ich soll eine Abfindung nehmen und mein Arbeitsverhältnis würde zum 31.12. beendet. 2) ich könne nach Ende der Elternzeit noch bis 31.03.24. angestellt bleiben (mit normalen Gehalt), solle aber nicht mehr in die Firma kommen und würde zum 01.04.24 aus den Betrieb Ausscheiden. Können Sie mir mitteilen, ob dieses Vorgehen meines Arbeitgebers rechtens ist?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, grundsätzlich müssen Sie nach der Elternzeit den alten Vertrag erfüllen. Da der Betrieb jedoch mehr als 15 Arbeitnehmer hat, haben Sie Anspruch auf Teilzeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Dies scheint hier der Fall zu sein. Ob das tatsächlich so ist, muss ein Kollege individuell vor Ort prüfen. Liebe Grüße NB


Pamo

Beitrag melden

Das sind Angebote, nicht mehr, nicht weniger. Was soll daran nicht rechtens sein? Du musst keins der Angebote akzeptieren. Du kannst einfach zurück in deinen ursprünglichen Vertrag und diesen erfüllen. Oder du kannst ein Gegenangebot machen.


KielSprotte

Beitrag melden

Du hast nach der EZ ein Recht auf deinen alten oder gleichwertigen Arbeitsplatz. Wenn du den nicht erfüllen kannst oder willst, bist theoretisch du diejenige die kündigen muss - ohne Abfindung oder bezahlte Freistellung. Von daher; suche dir zum 1.1. eine passende TZ Stelle, nimm die Abfindung und sei glücklich.


Claudia_12345

Beitrag melden

Hatte es scheinbar missverständlich formuliert: Ich habe nur die beiden Optionen. Laut HR, der auch mit im Gespräch saß, wollen sie mein Arbeitsverhältnis nicht fortführen


Ani123

Beitrag melden

Haben Sie die beiden Angebote schriftlich? Wenn nein fordern sie die schriftlich ein. Nicht, dass sich später keiner von den anderen Anwesenden an die Angebote erinnern kann. Bei 1 sollte da auch drin stehen, wieviel die Abfindung ist. Wenn sie rein aus Finanziellem gehen? Wo bekommen sie mehr raus? Bei 1 oder 2? In dem Fall würde ich das mit mehr Geld nehmen. Wenn sie 1 annehmen sollten sie sich vorher erkundigen, ob sie Anspruch auf ALG1 haben. Nicht, dass sie wegen der Abfindung eine Zeit gesperrt werden. Bei 1 und 2 sollten sie daran denken sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden. Es gibt noch eine 3. Option. Sie können TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten. Ihr Haupt-AG muss dem zustimmen, wobei er es vermutlich machen wird, weil er ihnen kein TZ in EZ anbieten kann. Wenn er nicht zustimmt sollte er ihnen die Ablehnung begründen. TZ in EZ bei einem anderen AG hat für sie den Vorteil, dass ihre EZ weiterläuft und sie ggf. doch noch in VZ zurückkehren können. Andersherum können sie erstmal beim neuen AG schauen wie es da ist und wenn es ihnen gut gefällt können sie vielleicht dort bleiben.


desireekk

Beitrag melden

Nochmal: Du hast einen Vollzeitvertrag, an den bist Du und dein AG gebunden. VollzeitVERTRAG mit allen vertraglichen Gegebenheiten inkl. Dienstreisen, etc. Wenn Du den nicht erfüllen kannst, dann musst DU kündigen oder einen Gegenvorschlag machen (der nicht angenommen werden muss). Es ist ja nett dass Dein AG dich nicht zurück will (unter der Annahme dass Du voll einsatzfähig bist), aber das ist halt so: er hat Dich an der Backe und muss sehen wo er dich gleichwertig (!) einsetzen kann. Abe rich zweifle, dass Du von deiner Seite gelichwertig wie vorher einsetzbar bist. Dann.... kannst Du froh sein wenn Du irgendwas von ihm bekommst. Natürlich kannst Du generelle Teilzeit einreichen, dann muss der AG halt nachweisen warum er dich nicht in TZ einsetzen kann. VG D


BenLau2021

Beitrag melden

Guten Morgen, ich finde einige Antworten sehr, sehr unhöflich. Das betrifft aber nicht nur diesen Beitrag. Kann man bei der Antwort nicht höflich bleiben? Wenn eine Formulierung unklar ist, mal höflich nachfragen? Zum eigentlichen Beitrag. Die Rechtslage sagt: "Nach der Elternzeit" hat man ein ein Anrecht auf seinem alten Vertrag. Entweder gleiche Stelle oder Vergleichbare Stelle. Kann man diesen nicht wieder erfüllen und der Arbeitgeber bietet keine Alternative Stelle;. z.B. mit weniger Stunden etc. an. Dann muss vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Weil der Arbeitnehmer diesen Vertrag nicht erfüllen kann. Von daher, wie schon geschrieben, a) gibt es die Angebote schriftlich und b) welche Variante passt besser für dich? Bist du noch in der Elternzeit? Hat sich allerdings so nicht rausgehört. Hierzu gab es ja auch schon eine Variante die genannt wurde. Viel Glück!


Claudia_12345

Beitrag melden

Guten Morgen, danke für die Nachricht! Variante 1 wäre für mich geld technisch besser, da ich noch bis Dezember in EZ bin und dann eine Abfindung i.H.v. 4 vollen Monatsgehältern bekomme (bin erst seit 3,5 Jahren bei der Firma). Heißt für mich zusammengefasst jetzt: Solange ich nur TZ wiederkommen kann, weil es organisatorisch nicht anders geht bei mir und mein AG mir keine TZ anbieten kann, bleibt mir nichts übrig, als selbst zu kündigen? Und für den Fall, dass mein Partner und ich es irgendwie hinbekommen, dass er in TZ arbeitet und ich doch irgendwie VZ hinbekomme, muss mein AG mich wieder nehmen, oder? Danke für die hilfreichen Antworten! Schönen Sonntag


Himbeere2008

Beitrag melden

Richtig. Allerdings kann der Arbeitgeber dir am 1. Arbeitstag fristgerecht kündigen. Für mich hört es sich eher so an, als wolle der AG dich loswerden. Da würde ich mir eher überlegen, mir einen neuen Arbeitgeber zu suchen. Zeit hast du ja noch bis Januar.


Pamo

Beitrag melden

Dein AG muss dich nicht wieder nehmen, der hat dich einfach. Dein Vertrag ist valide, er ruht in EZ nur. Und nach der EZ geht er regulär weiter. Der AG darf dir natürlich kündigen, wenn du wieder zurück bist. Ob die Kündigung rechtens ist, wird sich dann zeigen. Wenn man dir eine Abfindung anbietet, dann ist der AG entweder total sozial und verschenkt gerne etwas oder er weiß jetzt schon, dass die Kündigung eher schwierig wird. Wenn du keinesfalls deinen Vertrag erfüllen kannst und sowieso kündigen müsstest, dann würde ich an deiner Stelle die Abfindung nehmen und mich freuen. Vergiss nicht, dass auch dein nichtgenommener Urlaub ausgezahlt werden muss.


Claudia_12345

Beitrag melden

Hallo, HR (der selbst Rechtsanwalt ist) saß beim Personalgespräch mit im Raum. Alternative 2 (bis März noch angestellt zu sein) beinhaltet auch eine Abfindung, die jedoch um den Lohn, den ich Januar-März bekommen würde, gekürzt ist. Gehe daher davon aus, dass der Arbeitgeber mich bei Beginn meiner regulären Beschäftigung am 1.1. direkt mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen will und das wohl durch den HR abgesichert ist irgendwie.. Danke für die ganzen Antworten, das hilft mir alles auf jeden Fall schonmal weiter:)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...

Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...

Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung  

Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen.   Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...