Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Kindesunterhalt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu Kindesunterhalt

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Hallo Frau Bader, mein Ex (wir waren nicht verheiratet) und ich haben eine Tochter (Kindergartenalter). Er ist selbstständig, hat über die Firma ein Grundstück (schon länger) und hat sich vor kurzem ein Haus gekauft. Seit der Trennung vor 2 Jahren zahlte er den Mindestsatz Unterhalt für die Tochter. Es gibt keinen Unterhaltstitel. Er zog damals aus der gemeinsamen Wohnung aus. Meine Frage ist nun: Ich glaube, er hat mehr Einkommen aus der Firma, als er mir gesagt hat und könnte/müsste demzufolge mehr Unterhalt zahlen. Nun hat er sich aber das Haus gekauft. Kann er das geltend machen? Oder haben Unterhaltszahlungen Vorrang vor Krediten für Häuser? Ich möchte gern zum Jugendamt, um einen Unterhaltstitel zu beantragen. Muss er dort seine gesamten Einkünfte nachweisen? Welche Einkünfte sind maßgebend - die vom letzten Kalenderjahr oder die, die er seiner Meinung nach in diesem Jahr haben wird? Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte gern gut vorbereitet zum Jugendamt gehen! Herzlichen Dank für Ihre Antwort, Motte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beauftragen Sie einen Ra - der kann die off. Auskunft bei ihm bzgl. der Verdienste einholen. Liebe Grüsse, NB


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