Hallo, eine befreundete Familie hat eine Zusage für einen Kindergartenplatz bekommen. Sie müssen sich bis Freitag, also morgen, entscheiden.
Nun haben sie eine Einladung zum Kennenlernen für kommenden Mittwoch in ihrem Wunschkindergarten bekommen. Das kennenlernen ist Voraussetzung für eine eventuelle Zusage, aber eben noch keine Zusage.
Wenn sie den erhaltenen Platz ablehnen, haben sie ja keinen Anspruch mehr. Wenn sie also morgen den anderen Zusagen, können sie, sollte der andere sie auch nehmen, aber eben erst nächste Woche, dann einfach wieder absagen?
Oder ist eine Zusage verbindlich und absagen nicht mehr erlaubt einfach so?
Danke im Voraus
von
Gesichtsnase
am 13.07.2023, 12:25
Antwort auf:
Frage zu kindergarten
Hallo,
Zusage ist Zusage. Der Vertrag ist geschlossen. Wie man da wieder rauskommt regelt der Vertrag/ die Satzung.
Vllt kann man den KiGa bis Mittwoch vertrösten?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2023
Antwort auf:
Frage zu kindergarten
Es kommt drauf an was im Betreuungsvertrag steht. Besonders zum Punkt Kündigung. Je nach Kita kann diese 4 Wochen, 3 Monate oder mehr betragen. Wenn der Vertrag unterschrieben wurde muss sich an dies gehalten werden.
Ausnahme: Die Kita ist kulant und lässt ein Kind nachrücken. Je nach Kita ist das gut möglich, weil es fast immer Kinder gibt, die den Platz dringend benötigen. Allerdings muss die Kita das nicht machen und darf auf ihre Kündigungsfrist berufen.
Ob die mündliche Zusage bindend ist weiß ich nicht.
Im schlechtesten Fall muss die Familie ein paar Monate zwei Kitaplätze bezahlen.
von
Ani123
am 13.07.2023, 20:51