Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Elternzeit für Ehemann

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu Elternzeit für Ehemann

Mimichen79

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Hallo, mein Mann hat seit 01.03.2012 eine neue Arbeitsstelle mit einem halben Jahr Probezeit. Unser 2. Kind (1. Kind ist jetzt 2 Jahre alt) kommt ca. am 25.11.2012! Er würde gerne ab dem Tag der Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen. Jetzt zu meiner Frage: Bekommt er das auf alle Fälle? Oder kann ihm der AG einen Strich durch die Rechnung machen und sagen er genehmigt das nicht? Bzw. kann er auch sagen, daß er die Elternzeit nicht zu der Zeit sondern zu einem anderen Zeitpunkt nehmen muß? Wann wäre der richtige Zeitpunkt den Antrag abzugeben? Lieber warten bis die Probezeit zu Ende ist? (Chef weiss noch nicht einmal,daß wir ein Baby bekommen) Ich hoffe, sie können uns etwas dabei behilflich sein! Danke schonmal im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frist für die Antragstellung ist sieben Wochen vor Beginn. Ab dann hat er auch Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit. Liebe Grüße, NB


Mimichen79

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Danke für die Antwort. Aber das wusste ich selbst auch schon! Ich wollte eigentlich wissen ob der AG das ablehnen kann????????


SumSum076

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Der AG kann die EZ nicht ablehnen! Er kann auch keinen bestimmten Zeitraum bestimmen. Das liegt allein bei deinem Mann. Die Anmeldung sollte frühestens 8 Wochen vor Beginn (Kündigungsschutz) und spätestens 7 Wochen vor Beginn (gesetzliche Frist zur Anmeldung) beim AG sein. Wie aber in jedem Fall kann der AG am ersten Tag nach der Elternzeit dem AN (mit ordentlichen Gründen) kündigen. Daher nehmen manche Väter dann doch keine Elternzeit. Gruß Sabine


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