Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Ehemann irgendwann später

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Ehemann irgendwann später

Mitglied inaktiv

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Hallo, die Geburt unseres zweiten Kindes steht kurz bevor. Wir sind uns noch unschlüssig, ob und wann mein Mann die Elternzeit-Partnermonate (einen oder zwei Monate) nehmen möchte (zusätzlich zu mir, ich nehme zwei Jahre Elternzeit). Meine Fragen: Kann man sich das im Elterngeldantrag offen halten? Und sich später entscheiden? Wie würden sich seine Bezüge in den Partnermonaten berechnen? Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Hi du, da gibt es im Elterngeldantrag ein Feld da kannste bei deinem Freund ankreuzen, dass du x Monate anmeldest (steht extra: Antragsstellung erfolgt später). Dann lässte dir das offen. Berechnungsgrundlage sind die 12 Monate vor der Geburt (auch wenn der Mann erst später beantragt!). Ihr bekommt dann für deinen Mann 67% vom Nettodurchschnitt der letzten 12 Monate vor der Geburt. lg Sasumm


Mitglied inaktiv

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Ich glaube, Du verwechselst da Elterngeld und Elternzeit: Elternzeit steht beiden Eltern bis zu 3 Jahren zu, ggf. auch gleichzeitig. Das 3. Jahr Elternzeit kann auch u.U. auch später genommen werden. Elterngeld gibt es maximal 14 Monate, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen wollen, und das nur anschließend nach der Geburt. Die Mindestbezugszeit von Elterngeld ist im Übrigen 2 Monate. Nachzulesen alles hier: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/root.html


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