Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Ehemann

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Ehemann

Jessi86

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Sehr geehrte Frau Bader, hallo an Alle, ich hoffe, dass man mir weiterhelfen kann - es geht um den Elterngeldbezug für Ehemänner. Unser Sohn ist nun 5 Wochen alt (geb. am 29.09.13). Mein Mann ist Angestellter über eine Zeitarbeitsfirma und die momentane Auftragslage ist nicht die Beste. Seit Montag letzter Woche sitzt er nun auf Abruf und wartet darauf eingesetzt zu werden. Dies können wir uns allerdings nicht leisten. Wie sieht es aus, wenn er jetzt Elternzeit beantragen würde? (Sein AG wäre damit einverstanden). - Ist das überhaupt jetzt möglich? - Kann der Mann nur in bestimmten Zeiträumen EG beantragen? - Können wir beide überhaupt zur gleichen Zeit EG beziehen? - Muss Elternzeit nur beim AG 7 Wochen vor Antritt beantragt werden oder muss auch die Elterngeldstelle soweit im Voraus darüber in Kenntnis gesetzt werden? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, Frist 7 Wo, erts mal nur beim AG 2. Ja, es geht auch für einen bestimmten Zeitraum, um EG zu bekommen mind. 2 Mo. 3. Sie können zusammen 14 Mo. Eg beziehen u es frei verteilen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ihr könnt gleichzeitig EZ nehmen und auch gleichzeitig EG beziehen. Mit der EZ selbst ist das unkritisch. Wenn der AG da mitspielt kann man auch die 7 Wochen außer Acht lassen. Ihr könnt beide bis zu 3 Jahre EZ nehmen - auch gleichzeitig! Mit dem EG ist es komplizierter. Ihr könnt GEMEINSAM innerhalb der ersten 14 Lebensmonates des Kindes 14 Lebensmonate lang Elterngeld beziehen. Monate in denen Mutterschutzgeld und Zuschuss dazu bezogen wurden werden automatisch der Mutter zugeordnet und die mögliche Bezugszeit verringert sich entsprechend. Ab heute EG zu beziehen würde bedeuten dass Dein Mann für die Tage 05.11.2013 - 28.11.2013 einen Monate Bezugszeitraum nutzen würde obwohl es kein ganzer Monat ist. Daher sollte der Bezug erst am 29.11.2013 beginnen. Der EG sollte dies unverzüglich mitgeteilt werden, am besten anrufen und fragen was man alles machen muss, das funktioniert eigentlich ganz gut. Die Auszahlung wird allerdings eine Weile auf sich warten lassen. Also rechnet nicht mit dem EG wie mit dem Gehalt! LG Sabine


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