Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Ehemann

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Ehemann

Mitglied inaktiv

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Hallo und guten Tag, nun ist es amtlich, durch die Insolvenz meiner Firma werde ich mich Geburt meines Dritten Kindes, weder in Elternzeit noch in Mutterschutz können, bin dann erwerbslose Hausfrau ;-) Schönes Wort... Nun meinte mein Mann, er könnte doch zu meiner Unterstützung nach der Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen! Ich surfe seit Tagen und finde nicht das Richtige! Kann mein Mann 2 Monate nach Geburt in Elternzeit gehen? Der Arbeitgeber würde zustimmen... Wie sieht das finanziell aus? Wieviel Entlohnung bekommt er in der Elternzeit und wieviel darf er dazuverdienen? Kann er beim gleichen Arbeitgeber dazuverdienen? Eigentlich wollte mein Mann 2 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen, dann 3 Wochen Urlaub, aber die Elternzeit würde das ja auffangen... Vielen Dank für die Hilfe Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können 12 M. nehmen und er die 2. Aber er kann in der Zeit, wo Sie MG beziehen, kein EG erhalten. Sonst würde die Anrechnung umgangen werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Er würde 67% vom Durchschnitt der letzten 12 Monate bekommen, wenn er nicht arbeitet. Er kann aber bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten, dann wird das Elterngeld so berechnet: Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Elternzeit-Verdienst während Elternzeit = 67% davon bekommt er als Elterngeld ausgezahlt. Falls es weniger als 300€ seien sollten, bekommt er den Mindestsatz von 300€ als Elterngeld ausgezahlt.


Mitglied inaktiv

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Ich würde sagen, dir steht auch Mutterschaftsgeld und Elterngeld zu. Elterngeld: Auf alle Fälle bekommst du den Mindestsatz von 300€.Denn den bekommt jeder. Mutterschaftsgeld steht dir auch zu. Aber wie es mit dem Zuschuss vom Arbeitgeber aussieht weiß ich net. Hast du in den 12 Monaten vor der Geburt gearbeitet? Dir stehen auf alle Fälle Mutterschutz und Elternzeit zu.


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