Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann hatte im September letzten Jahres einen Unfall und war bis Mitte April krankgeschrieben. Im Moment ist er in der Wiedereingliederungsphase bis 14.6. Parallel dazu ist ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit (50 %) gestellt. Wir hatten uns das dann so vorgestellt, dass er dann 50 % arbeitet und 50 % Rente bekommt (evtl. zahlt dann auch die priv. Berufsunfähigkeitsrente). Ich habe Erziehungszeit bei meinem Arbeitgeber (öffentl. Dienst) für zwei Jahre beantragt und genehmigt bekommen und werde aber während der Erziehungszeit ab 01.11. Teilzeit 15 Stunden arbeiten. Unser Sohn ist am 6.1. dieses Jahr geboren. Da evtl. der Arbeitgeber meines Mannes nicht mitmacht, dass er nur 50 % arbeitet (sie sagen es ist ja eine Vollzeitstelle) hatte ich mir gedacht, dass er Erziehungsurlaub beantragt mit der Maßgabe der Teilzeitarbeit von 17,5 Wochenstunden (normale Arbeitszeit sind 35 Wochenstunden) und zwar für die Zeit wo er die Rente bekommt (das ist ja begrenzt auf zwei Jahre). Der Betrieb hat ca. 250 Arbeitnehmer (die Niederlassung wo er arbeitet). Was müssen wir beachten und wie verhält es sich ggfs. zu meinem Erziehungsurlaub? Geht das, dass beide Eltern nebeneinander nehmen? Wie lange kann er Erziehungsurlaub machen (am besten die zwei Jahre wo er die Rente bekommt)? Kann ich ggfs. sagen ich mache keinen Erziehungsurlaub mehr sondern arbeite generell Teilzeit ab 01.11. damit er länger Erziehungsurlaub machen kann? Stehen beiden Eltern insgesamt nur 3 Jahre zu? Vielen Dank für Ihre Antwort. Bine+Mattes
Hallo, beide können gleichzeitig EZ nehmen (frist 8 Wochen), einen Anspruch auf TZ hat er , wenn es betrieblich möglich ist. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, hallo an Alle, ich hoffe, dass man mir weiterhelfen kann - es geht um den Elterngeldbezug für Ehemänner. Unser Sohn ist nun 5 Wochen alt (geb. am 29.09.13). Mein Mann ist Angestellter über eine Zeitarbeitsfirma und die momentane Auftragslage ist nicht die Beste. Seit Montag letzter Woche sitzt er nun auf Abruf und w ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
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