Mariposa1
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld: Aufgrund eines Jobangebots meines Mannes könnte es sein, dass wir noch Ende diesen Jahres ins Nicht - EU Ausland wegziehen werden. Sind wir in der Zeit, in der wir noch hier sind (ET Anfang September) dennoch berechtigt, Elterngeld zu beziehen? Oder müsste dies dann, falls wir weggehen zurückgezahlt werden? Wir verhält es sich in dem Fall mit dem Kindergeld? Besten Dank vorab für Ihre Antwort!
Hallo, solange Sie hier leben haben Sie auch die ganz normalen Ansprüche. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Handelt es sich um eine Entsendung eines deutschen Unternehmens ins Nicht-EU-Ausland?
Mariposa1
Hallo uriah, nein, es wäre eine Anstellung bei einem ausländischem Arbeitgeber.
Mitglied inaktiv
Wenn der AG ein ausländisches Unternehmen ist und nicht in der EU oder Schweiz, dann entfällt der Elterngeldanspruch, weil der Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland ist.
Mitglied inaktiv
Das Mutterschaftsgeld ist nicht betroffen, das bekommst du in jedem Fall (bis Ende November), danach bis zum Wegzug bekommst du Elterngeld. Das muss nicht zurückgezahlt werden. Das wäre ja dann nur ein Monat!
Mariposa1
Liebe uriah und Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Antworten! Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass man mind. 6 Monate im Jahr in D leben muss, um den Anspruch zu haben. Aber gut zu wissen, dann werde ich den Antrag stellen. Danke!
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