Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage wegen Umgangsrecht Sorry lang

Frage: Frage wegen Umgangsrecht Sorry lang

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Hallo Frau Bader! Ich habe ein sehr großes Problem mit dem Vater meines Kindes. Er bestritt von Anfang an der Vater des Kindes zu sein, verweigerte die Vaterschaftsanerkennung sowie das der Kleine über ihn versichert ist. In der Schwangerschaft ist er sehr brutal zu mir gewesen. Allerdings sagt er woanders, dass er sehr stolz darauf ist Vater zu sein und das er sich den Kleinen holen will sobald er laufen kann. Als er erfuhr das er Vater wird meinte er nur, wenn er fernsieht und das Kind schreit so müßte ich mit dem Kleinen die Wohnung verlassen damit er seine Ruhe hat. Nun gut. Jetzt wurde ein Vaterschaftstest gemacht. Es kam heraus das er der Vater ist. Nun habe ich Angst das er mir den Kleinen wegnimmt, was er mir schon angedroht hatte. Auf Grund seiner Brutalität (sogar gegen Polizisten) bin ich zum Jugendamt gegangen um ein umgangsrecht zu verbieten. Die Mitarbeiterin sagte mir nur, solang er nur agressiv gegen mich wird und nicht gegen den Kleinen ist von einem Umgangsrecht nicht abzusehen. Nur wenn mein Kind geschlagen wird, wird ihm das Umgangsrecht entzogen. Ich bot ihr daraufhin an Zeugen einzuladen und eine Liste der Straftaten die er begangen hat vorzulegen. Aber das lehnte sie strikt ab. Sie warf mir nur an den Kopf das ich lieber meine Lehre machen soll. Das uns was passieren würde hat sie absolut nicht interessiert. Nächste Woche ist Gerichtsverhandlung und ich weiß nicht was ich tun soll. Das Umgangrecht bekommt er in jedem Fall. Denn laut der Mitarbeiterin vom Jugendamt kann sich ja jeder zum Positiven ändern(er ist hyperativ,äüßerst gewalttätig, vorbestraft wegen Drogenhandels und schwerer Körperverletzung) und wenn sie Angst hätte dann kann sie trotzdem nicht zu Hause bleiben. Ich bin aber nicht sie. Außerdem meinte sie wortgetreu "Wenn sie doch soooo große Angst haben dann gehen sie doch ins Frauenhaus". Ich lebe bei meiner Mutter und sehe keinen Grund hier auszuziehen. Nun meine eigentliche Frage. Wir wohnen in der gleichen Stadt. Ich rechne damit das mein Ex nach der Gerichtsverhandlung jeden Tag vor meiner Tür steht. Muss ich ihn den Kleinen mitgeben? Oder habe ich das Recht das er ihn, nur bei uns zu Hause sieht und nur unter Aufsicht???? Gestern ist er an uns vorbeigegangen. Er hat seinen Sohn noch nicht einmal angeschaut. Ich wäre ihnen für eine Antwort sehr dankbar!!! Ansonsten wüßte ich nicht an wen ich mich noch wenden sollte, wenn das Jugendamt mir nicht helfen möchte. Danke Viele liebe Grüße Sindy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sindy, sind Sie in dem Prozess nicht anwaltlich vertreten? Wenn das Gericht zu seinen Gunsten entscheidet sieht es schlecht für Sie aus.. besorgen Sie deshalb möglichst vile Beweise/ Zeugen, damit das Gericht zu Ihren Gunsten entscheidet. Gruß, NB


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Hallo Sindy, das ist ja echt ein starkes Stück :-( ... Ich kann Dir nur raten, Dich an einen andere Mitarbeiter des JA zu wenden. Das Umgangsrecht ganz auszuschließen, dürfte schwierig werden; (liegen denn Beweise vor, Vorstrafen und so? Würde ich bei der Verhandlung auf jeden Fall erwähnen!!!) aber es gibt normalerweise die Möglichkeit des begleiteten Umgangs, d.h. das jedesmal eine ausgebildete Fachkraft (z.B. sozialpädagoge/-arbeiter) dabei ist. Eigentlich müßte das auch über das JA laufen. Vielleicht kann Dir auch eine andere Beratungsstelle weiterhelfen... Einen Anspruch, daß das Umgangsrecht nur bei Dir ausgeübt wird, hast Du leider nicht. Habt ihr denn das gemeinsame Sorgerecht?? Wie sieht das Verhältnis zwischen Deinem Kiddy und Ex aus? Jeden Tag das Kind mitnehmen ist eigentlich nicht .. sindy - ich denk an Dich!!


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Hallo Sany! Vielen lieben Dank für deine Antwort. Also kann er den Kleinen mitnehmen. Nee das lass ich nicht zu. Ja es gibt ja ein Vorstrafenregister bei der Polizei. Allerdings muss die vom Gericht beantragt werden, weil sie für mich nicht zugänglich ist. Aber das Jugendamt interessiert sich nicht dafür was er gemacht hat. Der Kleine und sein Váter kennen sich nicht. Er(der Vater) hat ihn so noch nie gesehen und noch nie sehen wollen. Wie schon gesagt ist er gestern an uns vorbeigelaufen. Er hat noch nichteimal in den Kinderwagen geguckt. Er hat uns böse angeschaut und ist weitergelaufen. Ich muss sagen das mein Sohnemann ein recht schwieriges Kind (Schreibaby)ist. Er schreit nur und läßt sich von Fremden nicht anfassen und nicht füttern e.t.c. Der Kleine musste über Weihnachten ins Krankenhaus. Selbst bei den Ärzten oder Pflegern hat er das Essen und Trinken verweigert. Da wäre er bald an eine Sonde gekommen. Ich musste solang er im KH war bei ihm bleiben 1. wegen dem Essen/Trinken und 2.fremdelt er stark und hat schreckliche Verlustängste. Ich weiß nicht was ich tun soll. Aber er will ihn zu sich holen wenn er alleine laufen kann (der Kleine ist jetzt 8Monate alt). Würde ein Umzug in eine andere Stadt helfen?? Liebe Grüße Sindy


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o.t


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Hallo Sindy, dass Du das alleinige Sorgerecht hast, ist schon mal sehr positiv!! Wenn Dein Ex und Dein kleiner Fratz keine Beziehung zueinander haben, glaube ich nicht, daß Dein Ex den Kleinen öfter als alle 3 - 4 Wochen sehen darf. Und da Du die alleinige Sorge hat, kann er nicht jeden Tag den Kleinen mitnehmen. Wie meint Dein Ex das, er wolle das Kind zu sich holen??? Ich würde auf jeden Fall immer dabei sein wollen, auch (oder gerade besonders dann) wenn der Besuch nicht bei Dir stattfindet. Das Kiddy ist noch viel zu klein, um ohne Dich zu sein. Ich fürchte, in eine andere Stadt zu ziehen, würde nicht so sehr viel helfen; klar, es könnte Deinen Ex eher davon abhalten, den Kleinen sehen zu wollen. Das Umgangrecht würde er aber behalten. Was soll denn bei der Verhandlung geklärt werden?? Könnte denn nicht das Gericht das Vorstrafenregister anfordern? Schließlich ist das ja nicht unerheblich... Geht es Deinem Fratz denn inzwischen besser??? Hoffentlich!! Ich denk an Euch PS: Soweit ich weiß, kann der Umgang (z.B. Dauer, Häufigkeit, betreut...) durch das Familiengericht geregelt werden. Vielleicht nützt es was, sich mit einem/er FAchanwalt zusammenzusetzen (man kann einen Beratungsschein beantragen, sodaß man für eine Beratung nur wenig zahlen muß)


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