Emanuela.m
Sehr geehrte Frau Bader Ich habe eine Frage bezüglich Schwangerschaft während der Elternzeit. Wir möchten ein zweites Kind haben. Der Abstand sollte nicht all zu groß sein jedoch beschäftigt mich das Thema Elterngeld. Mein Sohn ist am 05.06.2017 geboren. Ab dem 01.01.2017 bekam ich seitens des Arbeitgebers ein Beschäftigungsverbot und dadurch Mutterschaftsgeld bis zum Mutterschutz. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und beziehe Elterngeld Plus gesplittet auf die 2 Jahre. Nun stelle ich mir die Frage, wie es wäre, wenn ich innerhalb des ersten Jahres der Elternzeit wieder schwanger werden würde. -Wie müsste ich vorgehen was den AG betrifft? -Muss man die Elternzeit unterbrechen? - Bei uns bei der Arbeit bekommen die Schwangeren vom Arbeitgeber ein BV. Würde ich dann direkt wieder in BV rutschen oder geht die Elternzeit weiter? -Wie würde sich das Elterngeld für das zweite Kind berechnen? -was würde mit den Elterngeld Plus Zahlungen die noch ausstehen würden passieren? Gehen diese verloren? -könnte man von Elterngeld Plus auf Basis Elterngeld umswitchen um evtl Verluste zu vermeiden? Wie gesagt meine Fragen drehen sich alle um den das erste Jahr der Elternzeit. Sprich was wäre wenn ich innerhalb der ersten 12 Monate nach der ersten Geburt wieder schwanger werden würde. Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen. Liebe Grüße Emanuela
Hallo, Sie können die erste EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, nicht eher. Ein Bv spielt in der EZ keine Rolle. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst kein BV bekommen solange du in EZ bist - außer du arbeitest eben innerhalb der EZ. Und vorzeitig die EZ beenden um ins BV zu gehen ist eben auch nicht rechtens. Zumal es - wenn der Altersabstand extrem knapp ist - absolut überflüssig ist zu versuchen die KK zu betrügen. Für das neue EG werden immer die 12 Monate vor erneuten Bezug herabgezogen - genau wie beim ersten Kind. Dazu ab werden bei EG 12 Monate, bei EG Plus bis zu 14 Monate ausgeklammert und durch Zeiten vor der Geburt des ersten Kindes ersetzt. genau wie die Mutterschutzzeiten. Und es gibt eben Geschwisterbonus beim zweiten Kind bis das 1te seinen 3ten Geburtstag feiert. Solltest du also bereits schwanger sein bzw jetzt sehr schnell werden, würde es eh das gleiche bis fast das gleiche EG beim zweiten Kind geben. Je länger ihr aber jetzt wartet, desto weniger wird es - denn ich denke mal nicht das du geplant hattest innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, oder? Dann würde das TZ-Einkommen nämlich beim neuen EG mitgerechnet werden, so werden die meisten Monate im 2ten Jahr der EZ mit 0 € in das neue EG einfließen. Ach ja, zum neuen Mutterschutz kannst und solltest die laufende EZ beenden - damit gäbe es dann wenigsten das volle Mutterschaftsgeld. Alternativ wartest du eben bis zum Ende der EZ und wirst dann erst wieder schwanger. Bedenke aber, im Gegensatz zum ersten Kind musst du beim zweiten - auch wegen geänderter Rechtssprechung, für dein älteres Kind eine Kinderbetreuung nachweisen um überhaupt Anspruch auf ein mögliches BV zu haben. Der AG kann dich nämlich jederzeit innerhalb des BV zur Arbeit einberufen wenn er dann geeignete Ersatztätigkeit hat - er muss es sogar. Kannst du nicht arbeiten weil dein Kind nicht betreut ist, hast du ein Problem...
Mitglied inaktiv
Ach ja, zum neuen Mutterschutz ausstehende EG-Plus Monate in EG wandeln lassen - sonst gehen die verloren.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...