Emanuela.m
Sehr geehrte Frau Bader Ich habe eine Frage bezüglich Schwangerschaft während der Elternzeit. Wir möchten ein zweites Kind haben. Der Abstand sollte nicht all zu groß sein jedoch beschäftigt mich das Thema Elterngeld. Mein Sohn ist am 05.06.2017 geboren. Ab dem 01.01.2017 bekam ich seitens des Arbeitgebers ein Beschäftigungsverbot und dadurch Mutterschaftsgeld bis zum Mutterschutz. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und beziehe Elterngeld Plus gesplittet auf die 2 Jahre. Nun stelle ich mir die Frage, wie es wäre, wenn ich innerhalb des ersten Jahres der Elternzeit wieder schwanger werden würde. -Wie müsste ich vorgehen was den AG betrifft? -Muss man die Elternzeit unterbrechen? - Bei uns bei der Arbeit bekommen die Schwangeren vom Arbeitgeber ein BV. Würde ich dann direkt wieder in BV rutschen oder geht die Elternzeit weiter? -Wie würde sich das Elterngeld für das zweite Kind berechnen? -was würde mit den Elterngeld Plus Zahlungen die noch ausstehen würden passieren? Gehen diese verloren? -könnte man von Elterngeld Plus auf Basis Elterngeld umswitchen um evtl Verluste zu vermeiden? Wie gesagt meine Fragen drehen sich alle um den das erste Jahr der Elternzeit. Sprich was wäre wenn ich innerhalb der ersten 12 Monate nach der ersten Geburt wieder schwanger werden würde. Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen. Liebe Grüße Emanuela
Hallo, Sie können die erste EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, nicht eher. Ein Bv spielt in der EZ keine Rolle. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst kein BV bekommen solange du in EZ bist - außer du arbeitest eben innerhalb der EZ. Und vorzeitig die EZ beenden um ins BV zu gehen ist eben auch nicht rechtens. Zumal es - wenn der Altersabstand extrem knapp ist - absolut überflüssig ist zu versuchen die KK zu betrügen. Für das neue EG werden immer die 12 Monate vor erneuten Bezug herabgezogen - genau wie beim ersten Kind. Dazu ab werden bei EG 12 Monate, bei EG Plus bis zu 14 Monate ausgeklammert und durch Zeiten vor der Geburt des ersten Kindes ersetzt. genau wie die Mutterschutzzeiten. Und es gibt eben Geschwisterbonus beim zweiten Kind bis das 1te seinen 3ten Geburtstag feiert. Solltest du also bereits schwanger sein bzw jetzt sehr schnell werden, würde es eh das gleiche bis fast das gleiche EG beim zweiten Kind geben. Je länger ihr aber jetzt wartet, desto weniger wird es - denn ich denke mal nicht das du geplant hattest innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, oder? Dann würde das TZ-Einkommen nämlich beim neuen EG mitgerechnet werden, so werden die meisten Monate im 2ten Jahr der EZ mit 0 € in das neue EG einfließen. Ach ja, zum neuen Mutterschutz kannst und solltest die laufende EZ beenden - damit gäbe es dann wenigsten das volle Mutterschaftsgeld. Alternativ wartest du eben bis zum Ende der EZ und wirst dann erst wieder schwanger. Bedenke aber, im Gegensatz zum ersten Kind musst du beim zweiten - auch wegen geänderter Rechtssprechung, für dein älteres Kind eine Kinderbetreuung nachweisen um überhaupt Anspruch auf ein mögliches BV zu haben. Der AG kann dich nämlich jederzeit innerhalb des BV zur Arbeit einberufen wenn er dann geeignete Ersatztätigkeit hat - er muss es sogar. Kannst du nicht arbeiten weil dein Kind nicht betreut ist, hast du ein Problem...
Mitglied inaktiv
Ach ja, zum neuen Mutterschutz ausstehende EG-Plus Monate in EG wandeln lassen - sonst gehen die verloren.
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