Liebe Frau Bader, ich bin als Mitarbeiterin im Vertrieb tätig und habe einen fixen (2500€) und zwei variable Gehaltsanteile. Den variablen Anteil I (400€) bekomme ich jeden Monat mit dem Fixgehalt als Vorauszahlung (da man davon ausgeht, dass ein bestimmtes Ziel an Neu-Umsatz eh immer erreicht wird), der variable Anteil II wird am Quartalsende ausgezahlt und bemisst sich nach dem vom kompletten Team erzielten Umsatz in dem Quartal. Ab dem 01.04.2021 greift ein neues Provisionsmodell und ich bekomme nur noch den variablen Anteil II, wenn ich den Kunden, die mir fest zugeordnet sind, etwas verkaufe und keine Vorauszahlung auf die Provision mehr. Am 03.05. gehe ich in Mutterschutz, Geburtstermin ist für den 13.06. errechnet. Zwecks besserer Übergabe ist abgesprochen, dass ich meine Kunden bereits Ende März an Kollegen übergebe, habe also im April keine Chance mehr, Provision zu erarbeiten, da ich im April keine Kunden mehr haben werde. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir mitgeteilt, er wird mir für die Monate April und Mai wieder den variablen Anteil I mit dem Grundgehalt als Vorauszahlung zahlen (sozusagen als Kompensation), ab Juni dann aber lediglich nur noch mein Grundgehalt (abzüglich Mutterschaftsgeld) und keinerlei Provision/anteilige Provision mehr. Ist das so rechtens? Habe ich während der 12 Wochen Mutterschutz Anspruch auf meinen Durchschnittsverdienst aus der Zeit vor dem Mutterschutz oder lediglich auf mein Grundgehalt? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von julia-charlotte am 23.02.2021, 18:46