Mitglied inaktiv
Meine erste Tochter wurde am 21.02.2009 geboren. Am 24.04.2010 müsste ich somit wieder arbeiten gehen. Jetzt bin ich erneut schwanger geworden. Der Mutterschutz würde am 21.04.2010 beginnen. Wie sieht die Zahlung des Mutterschutzgeldes aus? Und ganz wichtig: wie sieht die Zahlung des wieder anstehenden Elterngeldes aus? Errechnet sich das erneute Elterngeld aus den Bezügen vor (!) dem letzten Elternjahr? Oder bezieht es sich auf das letztlich bezogene Elterngeld? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank für die Antwort.
Hallo, 1. Sie bekommen während der EZ nur den Ateil der KK u ab dem ersten Tag NACH der EZ auch den Anteil des AG 2. VOR dem EG! Liebe Grüsse NB (auch am 21.02. geboren)
Mitglied inaktiv
Wieso 24.4.10 wieder arbeiten? Wenn du 1 Jahr Elternzeit genommen hast, musst du am 21.2.2010 (erster Arbeitstag) wieder arbeiten gehen. Der MuSchu ist bereitsehs als Elternzeit anzusehen. Somit bekommst du MuSchuGeld vom AG und von der KK.
Mitglied inaktiv
Du hast falsch gerechnet: Dein erster Arbeitstag nach der Elternzeit ist der Geburtstag des Kindes, also der 21.02.2010 (wie kommst Du auf den 24.April?). Wenn der Mutterschutz des neuen Kindes am 21.04.2010 beginnt mußt Du also noch 2 Monate arbeiten gehen. Diese Zeit wird auch bei Zahlung des Elterngeldes eingerechnet.
Mitglied inaktiv
Es ist egal, ob meine Berechnung falsch ist. Meine Tochter wurde am 21.02.2009 geboren. Ich habe jedenfalls meine Elternzeit bis zum 24.04.2010 beantragt. Mein neuer Mutterschutz beginnt am 21.04.2010. Woraus ergibt sich das Elterngeld für das "neue" Kind? Aus dem Gehalt vor dem Elternjahr? Und woraus besteht die Zahlung des Mutterschutzgeldes.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrter Frau Bader, mein Arbeitsverhältnis endet am 31.05.2019 - eine Kündigung die vor meiner Schwangerschaft festgelegt wurde. Mein ET ist am 13.07. Mein Mutterschutz startet somit am 01.06. Dies bedeutet das ich keinen einzigen Tag habe zwischen Angestelltenverhältnis, ‘Arbeitslosigkeit’ und Mutterschutzzeit. Laut Arbeitsamt kann i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsvertrag und bin schwanger. Mein AG würde diesen Vertrag mir zuliebe noch bis Ende des Mutterschutzes verlängern, so dass ich dann ein paar Tage vor oder nach Ende des Mutterschutzes arbeitlos werde. Ich beantrage Elterngeld und möchte ca. 1 Jahr zuhause bleiben, wäre al ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und beabsichtige in Teilzeit zurück zu kommen. Da ich während der Elternzeit ernsthaft erkrankt bin, werde ich voraussichtlich noch einige Monate nach Ende der Elternzeit arbeitsunfähig sein. Ich kann jetzt auch noch nicht absehen, wieviele Stunden ich nach meiner Genesung dann arbeiten ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell im 1. Trimester meiner Schwangerschaft. Ich werde für die kommenden 4 Wochen von meiner Frauenärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Angenommen ich erhalte nach Ablauf der AU ein ärztliches, individuelles Beschäftigungsverbot. Ist der direkte Übergang von Krankschreibung in BV in irgendeiner Weise ...
Liebe Frau Bader, ich bekomme derzeit ALG 1. Unmittelbar davor war ich in Elternzeit für 15 Monate. Wiederum davor habe ich regulär gearbeitet. Meine Tochter wurde am 19.9.19 geboren und mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 3.10.21. Meine Frage lautet nun, wie sich mein Elterngeld zusammensetzt und ob ich möglicherweise bei der Bean ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Mutterschutz: Ich habe aktuell einen befristeten Teilzeitvertrag bis Ende des Jahres, ab Januar 2022 bin ich automatisch wieder vollzeit beschäftigt. Wie verhält es sich mit dem Mutterschutzgeld, wenn ich nun ab Mitte Dezember in Mutterschutz gehe. Erhalte ich dann für die ersten zwei Wochen Mutterschutz (Ende Dezembe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin noch bis zum 28.09.22 in Elternzeit und bekomme Elterngeld. Die letzte Zahlung erfolgt somit Ende August. Ich hatte als Hauptbeschäftigung einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 15.02.22 ausgelaufen ist und leider nicht verlängert wurde. Ich habe mich frühzeitig arbeitslos gemeldet und habe auch Anspruch au ...
Bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn mein ET der 17.09.2023 ist, ich bisher AlG 1 erhalte aber ab dem 01.09.2023 mein Ausbildungsvertrag startet? Wie wird das Mutterschaftsgeld dann berechnet und steht mir evtl. auch Arbeitgeberzuschuss zu? Danke schon mal im Voraus. MfG Laura
Guten Tag, ich habe ein 5,6Jahriges Kind mit Wahrnehmungsstörung.Er hat seit 2 Wochen die Gruppe gewechselt,weil er in der alten Gruppe sein Verhalten sich verschlechtert hat(teilweise deine Wahrnehmungsstörung, teilweise das neue unerfahrene Personal und teilweise andere 2 verhaltensauffälige Kinder).Die neue Erzieherin meint er ist für die Grund ...
Guten Tag :) 2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen. 1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz