Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzierung nach elternzeit

Frage: Finanzierung nach elternzeit

Doreen

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Hallo. Ich habe bis zum 3.11. elternzeit bei meinen AG beantragt ubd bewilligt bekommen. Jedoch mit den Hinweis das mein Urlaub um 1/12 gekürzt wird. Wie zu erwarten war habe ich keinen Krippenplatz ab November 2017. könnte jedoch mit Urlaub bis Januar 18 die Betreuung übernehmen ab dann müsste ich wieder arbeiten gehen. Wenn ich nicht arbeiten gehen kann, weil ich keine Betreuung habe, müsste ich kündigen und Harz 4 beantragen oder welche Möglichkeiten bestehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie alt ist denn das Kind? Besteht die Möglichkeit, die EZ zu verlängern? Urlaub (bezahlt o unbezahlt) zu nehmen? ich würde mit dem AG persönlich reden. Liebe Grüße NB


User-1753445573

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Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Kinderbetreuung/2013-07-19-rechtsanspruch-u3.html Und bis November ist ja noch lange hin. Da kann sich noch viel ändern, zb durch Umzug oder Umentscheidung auf einen anderen Krippenplatz oder Mütter werden wieder Schwanger und betreuen ihr Kind doch weiter zu Hause. Ich würde mich auf die Warteliste setzen und lassen und an Kündigung und Hartz zuletzt denken. Think Pink


Mitglied inaktiv

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Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf einen BETREUUNGSplatz, wenn Krippe nicht klappt, dann KiTa oder Tagesmutter. Also beim Jugendamt vorstellig werden und da nachfragen. Notfalls müssen die auch evtl Mehrkosten zahlen wenn ihr einen teurere private Lösung finden müsst. Man muss aber am Ball bleiben. Ansonsten gilt, sollte das eintreffen was ihr befürchtete, dann würde ich versuchen mit dem AG zu reden und die EZ zu verlängern. Hast Du weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet, dann brauchst Du das OK vom AG, ansonsten kannst Du einfach verlängern. Eine andere Option wäre ja evtl auch das der Vater EZ nimmt. Auch er kann bis zum 3ten Lebensjahr EZ melden. Evtl macht ihr das auch beide und arbeitet innerhalb der EZ Teilzeit mit bis zu 30 Std die Woche und wechselt euch dann bei der Betreuung ab. Wenn ihr euch das finanziell leisten könnt wären das ja evtl auch Lösungen. Immer noch besser wie gleich zu kündigen.


Doreen

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Natürlich werden wir den Platz einklagen, wobei es nur Verdienstausfall als Schadensersatz gibt. Was auch nicht die Lösung ist wenn ich dadurch evt mein Arbeitsplatz verliere!


Doreen

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Meine Tochter ist derzeit 2 Monate Habe ab 4.11. 24 Urlaubstage und müsste theoretisch ab 7.12. wieder arbeiten. Elterngeld wurde für 12 Monate beantragt


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