Lilith73
Hallo, ich bin bis zum 19.10. in Elternzeit, aufgrund 2. Schwangerschaft beginnt knapp 2 Monate später wieder der Mutterschutz. Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, die 8 Wochen auch noch zuhause zu bleiben (was finanziell desaströs wäre, da ich Hauptverdiener bin), da er mich für so kurze Zeit nicht sinnvoll einsetzen kann? Wie wäre die finanzielle Absicherung falls ich in der Zeit arbeitsunfähig würde? Und wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld, dem ja die letzten 3 Monate zu Grunde gelegt werden? Könnte ich jetzt noch die Elternzeit um 1 Monat verkürzen? Vielen Dank für die Auskunft!
Hallo, nein, kann er nicht. Sie haben Anspruch auf Ihren alten o einen vergleichbaren Job. ist ja auch wichtig wegen EG. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Klar kann Dein Arbeitgeber Dich freistellen für die 8 Wochen - muss Dir aber dann trotzdem Dein Gehalt zahlen. Wenn Du AU bist, rutscht Du nach 6 Wochen in den Krankengeldbezug. Würde das nicht empfehlen, da sich dies dann sicher auf das Mutterschaftsgeld auswirkt. Die Elternzeit verkürzen kannst Du nur wenn Dein Arbeitgeber zustimmt. Ich würde ihm vorschlagen eventuell den letzten Monat schon mal in TZ mit 30h wieder zu kommen. Dann hast Du die volle Elternzeit, und kommst Deinem Arbeitgeber dennoch entgegen :) LG Sabine
Lilith73
Dankeschön! Gute Idee... Vielleicht kann ich mit ddem Vorschlag, 1 Monat eher in TZ zurückzukommen, die Wogen etwas glätten. Auf Au hätte ich auch keine Lust, nur für alle Fälle wenn es gar nicht geht mit arbeiten.
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