Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Feiertage bei Teilzeitarbeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Feiertage bei Teilzeitarbeit

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Guten Tag Frau Bader, ich bin noch in der Elternzeit bis 09.12.2011, arbeite z.Zt. in meiner "alten" Firma 3x 4 Stunden. In meinem Vertrag sind keine festen Arbeitstage benannt. Aber meistens arbeite ich Montag, Mittwoch+Donnerstag. Nun meine Frage, wie verhält sich das an Feiertagen ? Der Ostermontag z.B. Muß ich in dieser Woche dann nur 2x 4 Stunden arbeiten oder meine Arbeitstage immer außerhalb der Feiertage legen und somit immer 12 Stunden pro Woche egal welchen Tag arbeiten ? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie fest an diesen Tagen arbeiten, haben Sie frei. Wenn die TAge variabel sind, haben Sie eher nicht frei Liebe Grüsse, NB


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