Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Mein Problem Familienversicherung: Ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet, unser gemeinsames Kind (1 1/2 Jahre) ist bei meinem Partner krankenversichert. Ich möchte einen Minijob annehmen (bis 400,- €) und müsste mich deshalb familienversichern. Ich habe aber gelesen, dass nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner dies tun dürfen. Nur was bedeutet "eingetragene Lebenspartner" ist dies auch gleich zu setzten mit "eheähnlichen Lebenspartner"? Oder gibt es für mich keine Möglichkeit ausser dass ich mich privat versichern muss? Wir wollen halt nicht aus diesem Grund heiraten - nur wegen einer Krankenversicherung! Vielen, vielen Dank! GLG m+m+m
Hallo, eingetragene Lebenspartner sind geleichgeschlechtlich u mit der Ehe vergleichbar. Wenn Sie die Vorteiel der Ehe nutzen wollen, müssen Sie heiraten oder sich selber versichern Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Meines wissens gilt dies nicht für Heterosexuelle Paare. Also ihr könnt keine eingetragenen Lebenspartner werden, ist das gleiche wie eheähnliche Lebenspartner. Einzige Möglichkeit wäre eben Ehe oder dann halt doch Privat versichern. Zumindest sagte man mir das, war in der selben Situation. lg
Mitglied inaktiv
Wie bist Du denn derzeit krankenversichert? Familienversichern kann man nur Ehepartner!
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