Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

falsch berechneter AG-Zuschuss zum MuSchG??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: falsch berechneter AG-Zuschuss zum MuSchG??

poi3

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meine Elternzeit verkürzt zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen. Dies wurde dann auch irgendwann genehmigt. Nun habe ich meine erste Gehaltsmitteilung meines AG erhalten. Demnach erhalte ich ca 792 Euro Zuschuss zum MuSchG.. Für den GESAMMTEN Monat April. Mein Nettoverdienst vor dem Eintritt in den Mutterschutz meiner ersten Tochter lag jedoch bei über 1500 Euro. Damals hab ich einen AG Zuschuss von 1135 Euro erhalten. Wie kann es sein das es nun weniger ist? ich bin davon ausgegangen das ich nun Anspruch auf den gleichen Betrag von Mutterschutzgeld habe wie damals bei meiner ersten Tochter.. liege ich da falsch? Was kann ich nun tun? ich danke für Ihre Zeit freundliche Grüße poi3


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man beendet Jahr die Elternzeit und müsste theoretisch wieder arbeiten, dies jedoch nicht, weil eine neue Mutterschutzfrist beginnt. D.h., dass Ausgangspunkt für die Berechnung des Mutterschaftsgeld die Höhe des Lohnes wäre, den man ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde. Und dies eben abzüglich Zahlung der Krankenkasse. Liebe Grüße, NB


EllyMirelly

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Man erhält nur den selben AG Zuschuss wie beim ersten nd, wenn zwischen den 2 Geburten weniger als 2 Jahre liegen. Wann am denn deine Tochter?


sungirl82

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Hallo, bin auch sehr gespannt auf die Antwort von Frau Bader, weil ich vermutlich in ein paar Wochen die selbe Situation haben werde. Mein Arbeitgeber kennt die neue Regelung nämlich auch noch nicht, da ich die erste Schwangere in diesem Jahr bin. Anspruch hat man auf jeden Fall, das mit den 2 Jahren zwischen den Geburten stimmt nicht. Mein Kleiner wird auch 3. Das einzige, was ich mir denken könnte (nur ein Gedankengang, keine gesicherten Infos!!) ist die Lohnsteuerklasse. Hattest du vor der Geburt des 1. Kindes Klasse 1 oder 4? Und jetzt (so wie ich) Steuerklasse 5? Denn wenn man die alte Elternzeit beendet, wäre das ja so, als wenn man am nächsten Tag wieder Vollzeit einsteigen würde, mit Steuerklasse 5. Und dann aber in Mutterschutz geht und deswegen das Geld auch mit der neuen Steuerklasse bekommt? Ich hoffe allerdings auch, dass das ein Irrtum ist und uns das volle Gehalt zusteht. LG


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