Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fall die EZ Verlängerung nicht geht

Frage: Fall die EZ Verlängerung nicht geht

Ksenia_Lo

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Liebe Frau Bader, meine EZ (1 Jahr) läuft im Juli 2022 aus. Ich würde gerne noch 1 Jahr EZ nehmen und werde bald mit meinem AG darüber sprechen. Falls der AG der EZ-Verlängerung nicht zustimmen sollte, was soll ich machen? Meine Idee wäre, den Resturlaub nehmen und um die Kündigung bitten, damit ich bei der Arbeitsagentur keine Sperre bekomme und mindestens krankenversichert bin und ja mich arbeitslos melden. Was meinen Sie dazu? Danke und beste Grüße!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt, müssen Sie eigentlich wieder arbeiten gehen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, bekommen Sie eine Sperre. das Konstrukt mit der Kündigung des Arbeitgebers halte ich für fragwürdig. Arbeitslosengeld erhalten Sie sowieso erst dann, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Arbeitslosengeld gibt es nur wenn das kind betreut wird.....


cube

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Du kannst dich nicht ALG beziehen, wenn du nicht arbeiten willst bzw keine Kinderbetreuung hast. Und wieso sollte der AG dir kündigen? Das wirst du dann schon selbst tun müssen. Evt macht der AG einen Aufhebungsvertrag - aber das ändert auch nichts daran, dass du ja eher nicht arbeiten willst und es daher irrelevant ist, ob Sperre oder nicht. Rede erst mal mit dem AG über eine Verlängerung- wenn denn sichergestellt ist, dass du/ihr euch 1 weiteres Jahr ohne Gehalt leisten könnt.


Ksenia_Lo

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Liebe gernemama und cube, danke für eure Antworten! Grüße


Ksenia_Lo

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Liebe gernemama und cube, danke für eure Antworten! Grüße


cube

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denk auch noch an die Krankenversicherung: wenn du keinen Job hast, dich nicht Arbeitslos melden kannst/willst (also Hausfrau bist), bist du auch nicht versichert. Dann müsstest du dich über deinen Mann (sofern vorhanden :-) oder selbst versichern. Daher definitiv erst mal mit dem AG sprechen und nach Möglichkeit die EZ verlängern. Auch, wenn du da hinterher vielleicht nicht mehr arbeiten willst ist es immer besser, aus einer Anstellung heraus einen neuen Job zu suchen als den Druck zu haben, jetzt sofort etwas finden zu müssen. Und du könntest - wenn du dann doch eher wieder arbeiten willst - zB Teilzeit in EZ machen. Viel Erfolg! Egal, für was du dich entscheidest :-)


Ksenia_Lo

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Hallo cube, danke! Ja, die KV ist das Wichtigste. Gucken wir was der AG sagt. Danke dir für deine hilfreichen Hinweise! Grüße!


Felica

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Selber wenn der AG kündigen, kann das AA sagen, Sperre wegen eigenverschuldeter Kündigung. Den warum sollte ein AG kündigen ohne das es betriebliche Gründe dafür gibt? Ist also völlig unlogisch diese Gedankenvorgänge. Kümmere dich entsprechend frühzeitig um eine kinderbetreuung, Anspruch auf diese hast du ab dem ersten Geburtstag. Oder wenn ihr es euch leisten könnt, spreche mit dem AG das du die EZ verlängert. Dann kann dein Mann deine EZ finanzieren. Staat springt nur im Notfall ein, Wohngeld, hartz4 usw ALG1 fällt aber weg. Versichert wärst du dann weiterhin. Beste Option wäre aber, mit dem AG sprechen das Du die Ez verlängert und du innerhalb dieser EZ in TZ arbeitest. Dann kinderbetreuung organisieren. So musst du nocht direkt voll wieder einsteigen sondern erst man mit weniger Stunden und bekommst trotzdem Geld.


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