MartinaB0801
Sehr geehrte Frau Bader, mein erstes Kind ist am 26.06.2012 geboren und ich hatte nach zwei Jahren EZ auch die EZ für das 3. Jahr, d. h. bis zum 25.06.2015 beantragt und auch genehmigt bekommen. Mein zweites Kind kam am 08.01.2015 auf die Welt, für das ich wieder zwei Jahre Elternzeit beantragt hatte. Ich bin davon ausgegangen, dass die EZ des 1. Kindes mit der Geburt des 2. automatisch enden, mein Arbeitgeber hatte mich an dieser Stelle darauf nicht hingewiesen oder in irgendeiner Weise beraten, auch nicht zur Beginn der Elternzeit. Ich wollte nun noch bevor die Kinder 7 Jahre sind, die restlichen 1,5 Jahre Elternzeit beantragen, habe jedoch formell nach meinen jetzigen Erkenntnissen nur noch das eine Jahr vom zweiten Kind. Mein Arbeitgeber kennt sich da leider nicht aus, er ist auch davon ausgegangen, dass ich noch 1,5 Jahre habe. :-( Habe ich bzw. mein Arbeitgeber nachträglich die Möglichkeit, die Elternzeit vom 1. Kind mit der Geburt des zweiten zu beenden? Vielen Dank! Freundliche Grüße Martina B.
Hallo, die erste Elternzeit wurde nicht beendet und ist weiter gelaufen. Das könnte, rein am Rande bemerkt, Probleme mit dem Elterngeld geben. Aber ich bin der Ansicht, die Elternzeit von Kind 2 hat sich an die Elternzeit von Kind 1 angeschlossen. Somit ist die Elternzeit von Kind 1 aufgebraucht, für Kind 2 besteht aber noch. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. du hättest die laufende elternzeit zu beginn des neuen mutterschutzes beenden müssen. da du das nicht getan hast, sind die elternzeiten parallel gelaufen. dein arbeitgeber ist nicht verpflichtet dich zu informieren, das obligt dir selber. da hättest du dich informieren müssen.
Mitglied inaktiv
Alternative: Der AG stellt Dich unbezahlt frei. Informiere Dich doch über die Möglichkeit. Bg
Mitglied inaktiv
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227992 "Grundsätzlich steht es der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite frei, die Überschneidungszeit beider Elternzeitansprüche - auch noch nachträglich - so auf die beiden Kinder zu verteilen, dass bei Geburten bis 30.06.2015 nicht mehr als 12 Monate und bei Geburten ab 01.07.2015 nicht mehr als 24 Monate ungenutzt bleiben. So wird eine restlose Übertragung/spätere Inanspruchnahme ermöglicht."
MartinaB0801
Vielen Dank für die Antworten. In der Broschüre "Elterngeld, Elternzeit" https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf habe ich noch folgenden Satz gefunden: "2.3.4 Weitere Kinder während der Elternzeit Wenn Sie während Ihrer Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, dann können Sie auch für das zweite Kind Elternzeit verlangen. Die zweite Elternzeit kann frühestens im Anschluss an die erste Elternzeit beginnen. Manchmal kann es daher sinnvoll sein, die erste Elternzeit früher zu beenden. Mehr dazu im Abschnitt „2.10 Nachträgliche Veränderung der Elternzeit“ (ab Seite 106)".
SumSum076
Eine weitere Geburt unterbricht die laufende EZ nicht. Wie hast du denn für Kind 2 die zwei Jahre beantragt? Mit welchen Daten? Und wie hat dich dein AG für die Zeit des MuSchu von Kind 2 bei der KK gemeldet? Was hast du an MuSchu-Geld bekommen? Es gibt noch Optionen, wenn dein AG und du euch einig seid. Berücksichtige aber bitte die besonderen Regelungen zu ...ich mein ALG1 und anderen Versicherungen...bei Elternzeit nach dem 3. Geburtstag. Gruß Sabine
MartinaB0801
Ich hatte für das 2. Kind Elternzeit ab Geburt für zwei Jahre beantragt und diese auch so genehmigt bekommen. Ich hatte zuvor in Teilzeit in der Elternzeit für das erste Kind gearbeitet. Mein AG hat mich dann zur normalen MuSchu-Zeit für das zweite Kind gemeldet und ich habe ganz normal MuSchu-Geld bekommen. Mein AG versucht nun die Überlappung mit der KK zu klären. Mein AG hat für das zweite Kind aus Versehen das 3. Jahr EZ auch gemeldet, bzw. nicht wie vereinbart abgemeldet, dass muss nun eh korrigiert werden. Danke auch für den Hinweis zum ALG1 und Versicherungen.
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