KleeneMaus89
Hallo Fr. Rechtsanwältin Bader, ich habe eine Frage zum Betreuungsanspruch. Unser Sohn ist jetzt 1,5 Jahre alt und geht seit September für 8 h zur Tagesmutter. Da ich 6 h arbeiten gehe und mein Mann selbständig ist und mind. 8 h jeden Tag arbeitet, haben wir von unserer Gemeinde 8 h Betreuung bewilligt bekommen. Der Bescheid, den unsere Gemeinde ausgestellt hat, umfasst bereits die gesamte Zeit bis zu seiner Einschulung. Jetzt bin ich erneut schwanger, ET ist der 16.06.21. Ab der Geburt werde ich dann wieder voraussichtlich ein Jahr in Elternzeit sein. Jetzt meine Frage: Wird der Betreuungsanspruch für unseren Sohn dann für die Dauer der Elternzeit wieder auf die gesetzlich zustehenden 6 h herabgesetzt, weil ich ja dann nicht arbeiten gehe? Oder hat der bereits ausgestellte Bescheid Bestand? Für mich persönlich wäre es ja im Grunde egal. Hauptsache, er darf überhaut zur Tagesmutter, weil er den Kontakt zu den Kindern wirklich braucht. Jedoch war die Bedingung der Tagesmutter seinerzeit, dass sie nur ein Kind nimmt, das mind. 8 h Betreuung bekommt. Sonst ist es für sie finanziell ein Problem... daher mache ich mir nun Sorgen um unseren Tagespflegeplatz... Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort! Viele Grüße, Heike
Hallo, wird runtergesetzt auf den tatsächlichen Bedarf. Liebe Grüße NB
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