Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ,PKV-selbständig die 2.: an Frau Bader

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EZ,PKV-selbständig die 2.: an Frau Bader

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, im Januar kommt unser 2. Kind, ich bin selbständig und PKV versichert, mein Freund ist angestellt und GKV versichert. Ich bleibe die ersten 3 Monate zu Hause, mein Freund dann 6 Monate, d.h. wir teilen EZ und EG. FRAGEN: 1. In Zeit des Mutterschutzes ,8 Wochen Muterschaftsgeld (hab ich ja nicht durch PKV und selbständig) gibt es auch noch kein Elterngeld? gibt es als PKV Versicherte dann also überhaupt keine Möglichkeit von "Geldfluss"? 2. Wie sehen Sie das als PKV Versicherte mit Krankschreibung während dieser Zeit, d.h. also dann Krankentagegeld? ginge das? ist das empfehlenswert? 3. Während meiner EZ bekomme ich noch Geld ausgezahlt - quartalsweise Auschüttung sozusagen. Das kann ich auch nicht verschieben lassen. Wird dieses Geld dann auf das Elterngeld noch angerechnet? 4. Kann ich unser Kind bei meinem Freund in der GKV familienversichern lassen? Ich verdiene mehr, wir sind aber nicht verheiratet (leben aber zusammen) und haben gemeinsames Sorgerecht. Wie ist das bei Nicht-verheiratet-sein? p.s. 1.KInd ist auch noch bei ihm.... Danke und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie kein MG bekommen, bekommen Sie EG 2. Wenn man nicht krank ist u sich krankschreiben lässtz, ist das Versicherungsbetrug 3. Nicht, wenn es eine Einmalzahlung ist 4. Glaube ich nicht, da es darauf ankommt, wer mehr verdient Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich bin auch PKV habe vor dem Kind mehr verdient und mein Lebensgefährte ist GKV. Unser gemeinsamer Sohn ist GKV weil wir nicht verheiratet sind. Also das geht. Alles Gute Lycie


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