AudreyS
Hallo Frau Bader Mein derzeitiger AG ist Insolvent, ich muss mich jetzt auf meinen Arbeitsplatz neu bewerben (gleicher Ort , gleiche Position wir kämpfen für einen betriebsübergang) natürlich geht dies nur in Vollzeit statt wie bisher in TZ mit 6 Monaten Probezeit. Aufgrund von Schichtdiensten, ist dies allerdings nicht möglich. 1. kann ich direkt nach 1 Woche wieder EZ beantragen und dann in EZ TZ arbeiten? 2. wann beginnt der Kündigungsschutz? Mit Antragstellung oder erst wenn genehmigt? 3. verlängert sich dann die Probezeit nach hinten obwaohl in TZ gearbeitet wird? Es geht mir nicht darum meinen neuen AG zu schädigen, es ist einfach anders nicht möglich, zumal in diesem Fall ein Betriebsübergang umgangen werden soll... Mfg Andrea
Hallo, das kann ich so nicht beantworten, denn die Frage ist ja erst einmal, ob es einen Betriebsübergang gibt. Wenn nein haben Sie keine Rechte. Wenn ja gelten die Rechte aus dem alten Vertrag fort. Liebe Grüße NB
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