katyy
Hallo,
ich bin noch bis Februar 2020 in Elternzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.Oktober 2019.
Ich arbeite bei meinem Arbeitgeber auf 450€, befristet auf die Elternzeit.
Um den vollen AG-Anteil zu meinem damaligen Vollzeit-Gehalt zu erhalten, beende ich jetzt die aktuelle EZ und den darauf befristeten 450€ bei meinem AG zum 3. Oktober?
Habe ich das richtig verstanden?
Danke
Hallo, am 3. zum 4.. Also 4. ist der erste "Arbeitstag" Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja hast richtig verstanden. Ist gesetzlich so erlaubt und der AG hat dazu kein Mitspracherecht.
katyy
Vielen Dank!
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