Existenzgründerzuschuss und dann Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Existenzgründerzuschuss und dann Elterngeld?

Guten Tag Frau Bader, ich habe die Möglichkeit mich als Textilgestalterin selbständig zu machen und freiberuflich für (bis jetzt) einen Kunden zu arbeiten. Dafür habe ich den Existenzgründerzuschuss beantragt und werde ihn wohl auch bekommen. Jetzt die Frage: Falls ich nach der Zeit mit Existenzgründerzuschuss noch ein Kind bekommen sollte, würde sich dieser Zuschuss dann auch positiv auf das Elterngeld auswirken oder zählen da nur die Einnahmen aus Aufträgen. Vielen Dank für Ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen Dagmar Haug

von Lilablassblau78 am 12.07.2011, 22:43



Antwort auf: Existenzgründerzuschuss und dann Elterngeld?

Hallo, der Zuschuss wird vorher nicht bei der Berechnung berücksichtig, aber hinterher als Einkomen angerechnet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2011



Antwort auf: Existenzgründerzuschuss und dann Elterngeld?

Nein, der Existenzgründungszuschuss ist eine Sozialleitung und wird nicht bei der Berechung des Elterngeldes mit hinzugezogen. Einzig Dein Gewinn, welchen Du aus der Selbstständigkeit ziehen wirst. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 13.07.2011, 07:58



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