Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Existenzgründerzuschuss und dann Elterngeld?

Frage: Existenzgründerzuschuss und dann Elterngeld?

Lilablassblau78

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Guten Tag Frau Bader, ich habe die Möglichkeit mich als Textilgestalterin selbständig zu machen und freiberuflich für (bis jetzt) einen Kunden zu arbeiten. Dafür habe ich den Existenzgründerzuschuss beantragt und werde ihn wohl auch bekommen. Jetzt die Frage: Falls ich nach der Zeit mit Existenzgründerzuschuss noch ein Kind bekommen sollte, würde sich dieser Zuschuss dann auch positiv auf das Elterngeld auswirken oder zählen da nur die Einnahmen aus Aufträgen. Vielen Dank für Ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen Dagmar Haug


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Zuschuss wird vorher nicht bei der Berechnung berücksichtig, aber hinterher als Einkomen angerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nein, der Existenzgründungszuschuss ist eine Sozialleitung und wird nicht bei der Berechung des Elterngeldes mit hinzugezogen. Einzig Dein Gewinn, welchen Du aus der Selbstständigkeit ziehen wirst. LG Sabine


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