Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

evtl. Trennung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: evtl. Trennung

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Hallo Frau Bader.. Mein Name ist Eva... Ich bin jetzt in der 11 SSW und lebe seit ca. drei Monaten bei meinem Freund!!! November letzten Jahres sind wir zusammen gekommen, wohnte vorher in NRW und bin zu ihm nach Niedersachsen gezogen.. Habe alles für ihn aufgegeben.. Mittlerweile haben wir so einige Probleme die eigentlich kein Trennungsgrund darstellt dennoch möchte ich gerne wissen, wie es für mich aussieht wenn wir uns irgendwann doch trennen würden, welche Rechte ich hätte da wir nicht verheiratet sind... Vielleicht wächst mir auch alles über den Kopf bin im Moment auch sehr empfindlich aber dennoch... Ich danke ihnen im Vorraus LG Eva p.S. können sie mir vielleicht eine internet-adresse geben wo ich solche informationen nachlesen kann? Vielen Dank...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind nicht verheiratet und haben deshalb relativ wenige Ansprüche. Unterhalt fürs das Kind ist klar. Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2. Kosten SS u. Entbindung Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt 3. Säuglingsausstattung Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist) Liebe gRüsse, NB


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