Ich wohne in den NIederlanden 5min von der Grenze entfernt zu Fuß. ICh habe einen 17 Monate alten Sohn und möchte ihn genau über der Grenze in den Kindergarten geben. Mir wurde geasgt, dass er, da er in den NIederlanden wohnt nicht aufgenommen werden wird, da nur Kinder aus dem gleichen Ort genommen werden und er müsste in den Niederlanden in die Kinderbetreuung. Das will ich aus den verschiedensten Gründen aber nicht. Besonders da ich ihn ganz ins Deutsche Ausbildungssystem geben will von Anfang an. Allerdings besteht in den Niederlanden bereits die Schulpflicht ab 5 Jahren. Nur wenn ein Kindergartenplatz in Deutschland nachgewiesen werden kann "entkommt" man diesem Gesetz.....
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich nun?
Herzlichen Dank
von
pfaelzern
am 14.01.2013, 18:48
Antwort auf:
Europarecht U3 Betreuung und Kindergarten als Grenzgänger?
Hallo,
die Gemeinde, in deren Kindergarten das Kind ist, muss für die Kosten aufkommen. Deshalb wird ein Kind, das in einer anderen Gemeinde oder in Ihrem Fall sogar in einem anderen Land lebt, in einem öffentlichen Kindergarten sehr schlechte Chancen haben. Etwas anderes mag mit einer privaten, selbstbezahlten Einrichtung sein.
Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2013
Antwort auf:
Europarecht U3 Betreuung und Kindergarten als Grenzgänger?
Du kannst ihn in eine private Einrichtung geben und den Platz vollständig selbst bezahlen.
Selbst innerhalb von Deutschland bekommen die Kinder nur einen Platz innerhalb der Gemeinde in der sie wohnen, es sei denn da ist alles voll.
Und Deutschland hat schon zu wenig Plätze für die Kinder die in Deutschland wohnen.
Was spricht dagegen auf die deutsche Seite zu ziehen ?
Dann hättest Du einen Anspruch !
von
Sternenschnuppe
am 14.01.2013, 18:57