Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EU verlängern-erziehungsgeld wegen 2.baby

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EU verlängern-erziehungsgeld wegen 2.baby

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte da ein paar Fragen, habe zwar über die suchmaschine geschaut, aber nichts gefunden was zu meinen fragen passt. Nun hoffe ich, daß Sie mir helfen können. Seit der Geburt meines Sohnes (Dez 99) bin ich im Erziehungsurlaub, habe es für 2 Jahre beantragt, daß jetzt am 15.12.2001 endet. Nun bin ich wieder schwanger (19.ssw) und der ET ist am 14.3.2002. 1. Kann ich den EU beim AG auf ein drittes jahr verlängern, mit der begründung, daß ich wieder schwanger bin? Jetzt weiß ich, daß ich während des EU nur von der KK Mutterschaftsgeld bekomme. 2.Wieviel bekomme ich denn in etwa? Weiß, daß es 25 DM täglich sind, aber so würde ich ja genauso viel bekommen, wie bei meiner 1. ss Monatlich bekomme ich 600DM Erziehungsgeld,aber nur bis dezember. 3.Bekomme ich denn für das 2. kind auch erziehungsgeld, obwohl ich den EU nur für das 1. kind verlängert habe? (Will nach der geburt des 2. kindes nur 1 jahr EU.) 4.oder muss ich gleichzeitig EU auch für das 2. kind beantragen? Will bis ende januar 2002 EU und im FEb eine ausbildung machen, d. h. will nicht mehr bei meinem alten AG arbeiten. 5.Muß ich denn eine kündigungsfrist (z.b. 3 monate)einhalten, bevor ich die ausbildung mache? Tut mir leid, daß es doch etwas länger geworden ist, weiß aber nicht so genau, wo ich mich wenden kann. Hoffe, aber doch, daß Sie mir antworten könnten. Herzlichen Dank im Voraus. Liebe Grüße, Sandra.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandra, 1. Nur wenn der AG zustimmt 2.Sie bekommen höchstens 25 DM (je nach durchschnittl. tägl. Verdienst), es entfällt der AG-Anteil, der aber auch nur entsteht, wenn man über die DM 25 kommt 3.Ja, wenn die Voraussetzungen (Einkommen) erfüllt sind 4.Wenn der alte EU abgelaufen ist, müssen Sie für das 2.Kind neu beantragen. Vorher gilt der alte EU auch für das 2. Kind 5. Wenn Sie während des EU kündigen, gilt die normale Küfrist(wenn vertragl./Tarifvertrag nichts anderes geereglt) 4 Wo. Wenn Sie zum Ende des EU kündigen, 3 Mo. Gruß, NB


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