Mitglied inaktiv
Mein Chef hat mir ans Herz gelegt mich kündigen zu lassen , da ich nach 1.Jahr EU nicht mit der Firma mitwachsen konnte (Entwicklung). Jetzt möchte ich mein 2 beantragtes Jahr nehmen und erst abwarten. Kann mich mein AG kündigen im EU oder erst danach? Und kann ich in dem 2Jahr EU ein vom Arbeitsamt bezahlten Wiedereinstiegslehrgang o.ä. mitmachen? Habe ich nach einer 4.jährigen Firmen-Zugehörigkeit ein Recht auf Abfindung in einer Firma mit weniger als 10 beschäftigten? Wie sieht es mit den Rechten einer Mutter in der Praxis aus?Es wäre nett wenn Sie mir meine Fragen beantworten können... Vielen Dank im voraus.
Libe Elena, nein, im EU kann der AG nicht so einfach kündigen, ohne die Aufsichtsbehörde gefragt zu haben. Und die stimmen nur zu, wenn es wichtige betriebliche Erfordernisse gibt. Also, nicht ins Boxhorn jagen lassen. Etwas anderes ist es, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen. Da kann man eine Abfindung vereinbaren (frei aushandelbar, in der Regel rechnet man pro Jahr Betriebszugehörigkeit ein Bruttogehalt), es gibt aber eine 12-Wochen -Sperre beim AA. Gruß, NB
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