Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ET-Termin-Attest für AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ET-Termin-Attest für AG

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich habe gerade ein kleines Problem und bin mir nicht ganz sicher, wie ich mich am besten verhalten sollte: Anhand des ersten Tages meiner Periode wurde der ET 03.04. ausgerechnet und diesen hat mir auch die Sprechstundenhilfe meines Arztes für den Arbeitgeber attestiert. Laut meinem persönlichen ES-Errechnen und auch der Einschätzung des Arztes wurde der ET inzwischen auf den 10.04. "verschoben". DAS weiß mein Arbeitgeber aber noch nicht. Das Attest war ja mit dem alten Termin und würde für mich eine Woche früher MuSchu bedeuten. Darüber wäre ich SEHR froh. Ich bin aber nun unsicher, ob ich meinen Arbeitgeber doch über die Terminverschiebung informieren muss, weil es sonst "hintenrum" herauskommen könnte? Z.B. über die Krankenkasse oder so? Lieber wär's mir natürlich, ich würde alles dabei belassen... Danke schonmal und Gruß Caro


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das klappt nicht wegen der KK - die werden sicher nicht eine Woche länger zahlen, als sie müssen - und die kennen den neuen ET Ausserdem ist es evtl. Betrug Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hi..also man muss so oder so 8 wochen (nicht ganz sicher ob bissl eher) vor termin ne neue bescheinigung über den ET abgeben, wohl aus dem einfachen grund dass sich der termin oft noch verschiebt!..liebe grüsse dom


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