Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ET: 24.08.15 Elterngeld bei zweitem Kind

Frage: ET: 24.08.15 Elterngeld bei zweitem Kind

sabrina.t

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Guten Tag, unser Sohn ist momentan 10 Monate alt (geb. 24.02.14) und wir erwarten im August 2015 unser zweites Kind. Bemessungszeitraum für das Elterngeld sind im Normalfall die letzten 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes. Bezugszeitraum des Elterngeldes unseres 1. Kindes ist: 24.04.14-23.02.15 Nun meine Frage: Ist es möglich die Kalendermonate 08/14 - 02/15 auszuklammern? Werden stattdessen die Monate vor Geburt meines 1. Kindes herangezogen (ausgenommen Mutterschutzzeit)? Da ich nun nicht vor habe, vor der Geburt meines 2. Kindes noch zum Arbeiten zu gehen, ist meine Frage was ist mit der Zeit von 03/15 - 07/15? Da wäre mein Verdienst theoretisch "Null". Fallen diese Monate dann in der Berechnung für mein Elterngeld komplett weg und mein Elterngeld berechnet sich nur aus insgesamt 7 Monaten? Zusätzlich gibt es noch den Geschwisterbonus oder? Also das ist wirklich keine einfache Sache mit der Berechnung des Elterngeldes... Vielen Dank schon mal im Voraus. Liebe Grüße Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Das werden Nullmonate bleiben wenn Du nicht arbeiten möchtest. Das kann man nicht ausklammern. Geschwisterbonus sind 10% vom Elterngeld dann obendrauf.


Sternenschnuppe

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Aber : Du kannst ja Deine laufende Elternzeit abbrechen zum Tag vor neuen Mjtterschutz ,um den vollen Mutterschutzlohn zu bekommen, dann werden August und auch Juli eh herausgenommen , vielleicht auch der Juni, wenn da der Mutterschutz schon beginnt. Somit sind nur März, April und Mai Nullrunden.


SumSum076

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Wann beginnt denn der Mutterschutz für Kind 2? Noch im Juni? Oder erst im Juli? Ich unterstelle mal den Juli. Dann sind für das Elterngeld relevant: Aug 15 - nein, wg Geburt Juli 15 - nein, wg Mutterschutz Juni 15 - nur Elternzeit = kein Einkommen (1) Mai 15 - nur Elternzeit = kein Einkommen (2) Apr 15 - nur Elternzeit = kein Einkommen (3) Mrz 15 - nur Elternzeit = kein Einkommen (4) Feb 15 - nein, wg Elterngeldbezug bis Jan 14 - nein wg Elterngeld und MuSchu für Kind 1 Dez 13 - altes Einkommen (5) bis Juni 13 - altes Einkommen (12) Die Monate April 14 bis Feb 15 werden also sowieso ausgeklammert, weil du das Elterngeld beziehst. Dann sind das 8 Monate mit Einkommen. Das Gehalt daraus wird addiert und die Summe durch 12 geteilt, um den Jahresdurchschnitt zu ermitteln. Daraus ergeben sich dann die ca 65% Elterngeld. Hinzu kommen 10% Geschwisterbonus. Du weißt, dass du die EZ unterbrechen kannst, um das volle MuSchu-Geld zu bekommen? (Unterbrechung zum Tag vor dem MuSchu) Gruß Sabine


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