Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, gibt es nach der Erziehungszeit eine Art „Beschäftigungspflicht“ des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer? Ich meine muß der AG einen AN nach der Erziehungszeit eine gewisse Zeit (z.B. 3 Monate) beschäftigen bevor er eine Kündigung aussprechen kann oder kann er am ersten Arbeitstag bereits eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist abgeben? Die Abteilung in der das Arbeitsverhältnis bestand wurde vor einem Jahr geschlossen (wobei mir keine schriftliche Mitteilung drüber zukam), damals wurde ein Sozialplan erstellt. Ist der heute auch noch gültig? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Hallo, direkt nach dem EU kann man gekündigt werden. Zu dem Sozialplan kann ich nichts sagen, idR steht drin, wie lange er gilt. Gruß, NB
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